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19. Januar 2013

Steuern: Ungerechtigkeit für alle

 Von Birgit Walter
Der Vorstoß des Regisseurs ging nach hinten los - jetzt müssen er und seine Kollegen einen höheren Steuersatz zahlen. Foto: dpa

Es war einmal ein Regisseur, der für seine Arbeit am Theater keine Umsatzsteuer mehr bezahlen wollte. Er klagte dagegen - und verlor. Seine Kollegen werden ihn dafür verfluchen.

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Es war einmal ein Regisseur, der wollte eines Tages für seine Arbeit am Theater keine Umsatzsteuer mehr bezahlen. Er war gegenüber Schornsteinfegern, Rechtsanwälten und Klempnern ohnehin schon im Vorteil, denn die führen stets die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent ab, er aber nur 7 Prozent. Entsprechend pikiert reagierte das Finanzamt und forderte seine Steuern. Der Regisseur aber hatte Gründe für die Verweigerung, schließlich befreit der Gesetzgeber auch seine Arbeitgeber, die Theater, von der Umsatzsteuer, daneben auch Orchester, Chöre und Museen. Er klagte.

Aber es ging nicht gut aus für ihn, im Gegenteil. Die Gerichte urteilten unterschiedlich mit durchaus vernünftigen Argumenten – trefflich nachzulesen bei Uwe Steinkamp und Wolfgang Behrens auf Nachtkritik.de. In letzter Instanz aber entschied der Bundesfinanzhof 2011, der Regisseur müsse nicht nur den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent zahlen, sondern die vollen 19 Prozent. Eine beträchtliche Zahl von Regisseuren wird ihren Kollegen laut verflucht haben.

Nun war die Not groß: Würden Regisseure bei ihren bisherigen Netto-Honoraren bleiben, müssten sie ihren Rechnungen nun 19 Prozent Steuern aufschlagen. Das würden die öffentlichen Theater in ihrer permanenten Finanznot kaum verkraften. Sollte den Regisseuren mit ihren ohnehin schlechten Einkommen grundlos eine solche Einbuße zugemutet werden?

Der oberste Finanzrichter hatte einen klaren Weg gewiesen – der Fall bedürfe einer Gesetzesänderung. Kulturstaatsminister Bernd Neumann ging in die Spur und verkündete schon vor Monaten zufrieden seine erfolgreiche Gesetzesinitiative. Die Kuh sei vom Eis, besser noch: Regisseure und Choreografen würden künftig völlig von der Umsatzsteuer befreit. So, das merkte man Neumann an, so macht Politik Spaß. Und nun zur Rolle rückwärts.

Das Jahressteuergesetz 2013, ein Paket, in dem auch die Regelung für die Regisseure und die Steuerbefreiung des Taschengeldes im Freiwilligen Kulturjahr verankert waren, wurde im Bundestag gebilligt und von der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat gekippt. Nur warum? Weil die Opposition auch homosexuelle Lebenspartnerschaften steuerlich begünstigen und dies ins Gesetz mit aufnehmen wollte. Entweder Ehegattensplitting für alle oder weiter hohe Steuern für Regisseure. So ist Politik. Am Donnerstag scheiterte der Vermittlungsausschuss dazu. Wenn es wenigstens um die Abschaffung des Ehegattensplittings für alle gegangen wäre. Dann hätte die neuerliche Rechtsunsicherheit, mit der sich Regisseure herumplagen müssen, noch einen Sinn. Aber so ging es nur um die Ausweitung einer ungerechten Regel für alle.

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