Ich habe meiner Freundin zu Weihnachten zwei Ballettkarten geschenkt, obwohl ich selbst gar keine Lust habe, ins Ballett zu gehen. Hätte ich das bleiben lassen sollen? Oder: Sie hat keine Lust, ich schon, und trotzdem habe ich ihr die Theaterkarten geschenkt. Darf man das? Die Welt ist voll von solchen "Darf man das?"-Fragen, kleine oder große Magazine werden damit moralisch abgesichert und aufgemotzt. Darf man das, die Frage lauert überall, wo meine Tochter einen Kaugummi unter die Tischplatte klebt oder wo man sich eine Zigarette ansteckt.
Darf man das? Die Frage ist schlimm, am schlimmsten darin ist das "man". Nirgendwo aber wird diese Frage rigider gestellt als im Theater. Hamlet als alter Mann? "Hamlet" in Anzügen? "Hamlet" mit "Faust"? "Hamlet" ohne Fortinbras? Hamlet mit Videokamera? Und immer: Darf man das? Schlimm, schlimm! Besonders hartnäckig wird gefragt, wenn Romane auf die Bühne kommen: "Homo Faber" im Theater, "Werther" im Theater, "Buddenbrooks" im Theater?
Nun ist uns der Leporello des Schauspielhauses Düsseldorf in die Hände gefallen. Dort kündigen sie "Joseph und seine Brüder" an, bekanntlich von Thomas Mann und ein Roman. Als Autor zeichnet John von Düffel, nach Thomas Mann. Das ist o.k., von Düffel ist Dramaturg, Romancier und reger Romanbearbeiter, vor ein paar Jahren hatte in Hamburg seine Fassung der "Buddenbrooks" Premiere, die viel anregender war als das, was uns Herr Breloer vor kurzem aufgetischt hat.
Nur bleiben die "Buddenbrooks" von Thomas Mann, nicht umsonst hat die Fachzeitschrift "Theater heute" bezüglich Mann von unserem erfolgreichsten Jungautor gesprochen. Er wird wirklich landauf, landab gespielt. Damit aber scheinen jetzt die Theater ein Problem zu haben. Im Düsseldorfer Leporello heißt es: "Als Auftragsarbeit ... schuf John von Düffel (Buddenbrooks) ..." Äh, wer, was? Und am Wiener Volkstheater war auf einem Leuchtplakat vor dem Theater "Buddenbrooks von John von Düffel" zu lesen. Da fragen wir ausnahmsweise auch einmal: Darf man das? Und fügen schlicht hinzu: Ehre wem Ehre gebührt.
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