Also doch. Der Rowohlt Verlag klagt vor dem Hamburger Landgericht gegen den Spiegel. Dort war Daniel Kehlmanns neuer Roman "Ruhm" knapp zwei Wochen vor der Auslieferung besprochen worden, obwohl eine Vertraulichkeitserklärung alle Empfänger des Vorabexemplars verpflichtete, das Buch weder an Dritte weiterzugeben noch eine Besprechung vor dem 16. Januar zu veröffentlichen. Der ungewöhnliche Vorgang hatte durchaus für Furore in der Branche gesorgt, mussten die Kritiker doch zugleich durch ihre Unterschrift die Drohung einer Strafzahlung von 250 000 Euro hinnehmen. Der Spiegel hat das Risiko offenbar bewusst in Kauf genommen. Allerdings dürfte in der gegenwärtigen Krisenzeit selbst beim Hamburger Nachrichtenmagazin eine Viertelmillion nicht unbedingt in der Portokasse herumliegen.
Volker Hage, der verantwortliche Literaturredakteur, hatte Daniel Kehlmann in Wien getroffen, doch ein Porträt (wie mit Rowohlt vereinbart) wurde sein Beitrag dann nicht - sondern schlicht und ergreifend eine Rezension, mit lediglich etwas Geplänkel über das Wiener Rendezvous. An dieser prominenten Stelle erfüllte der Beitrag mithin genau jene Kriterien, gegen die der Verlag sich hatte absichern wollen. Alexander Fest, der Rowohlt-Verlagsleiter, hat kurz darauf auf einer Berliner Feier angekündigt, dass die Missachtung der Sperrfrist durch den Spiegel Konsequenzen haben würde. Welche, ließ er offen.
Inzwischen ist eine außergerichtliche Einigung gescheitert. Dass Rowohlt nun klagt, ist konsequent - und richtig. Denn würde die selbst inszenierte Drohgeste folgenlos verpuffen, wären Zynismus und Arroganz letztlich Recht gegeben. Außerdem bestätigt die Klage jene Kritiker und Redakteure, die sich an die strenge Vorgabe gehalten haben und sich deppert fühlen müssten, wenn andere sich mal eben so darüber hinwegsetzen dürften. Allzuoft ist es in den letzten Jahren vorgekommen, dass einzelne Medien Sperrfristen ignorierten, aus Gründen eines verschärften Wettkampfs. Das Nachsehen haben leider grundsätzlich die Buchhändler, die eben nur bereits ausgelieferte Titel verkaufen können. Die Buchhändler sind deshalb die eigentlichen Gewinner der Rowohlt-Klage.
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