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Unterm Arm und im Bewusstsein

Eine Ausstellung über Verfassungswirklichkeit

Vom politischen Leben des Bundesinnenministers Hermann Höcherl (CSU) blieb vor allem ein Satz. Er könne schließlich nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, sagte er im Zusammenhang einer Abhöraffäre des Jahres 1963. Der saloppe Politikerspruch, der noch immer als geflügeltes Wort kursiert, bringt einen gelassenen Umgang mit der Verfassung zum Ausdruck. In der Geschichte der jungen Bundesrepublik hallte es als eine Art Selbstvergewisserung über die demokratische Errungenschaft nach. Verfassungen können bedroht sein, und in der Vergangenheit ist wiederholt erbittert um sie gekämpft worden. Es gibt sie aber auch als in die Alltagsrealität abgesunkenes Kulturgut. Die Vitalität einer Gesellschaft hängt entscheidend davon ab, ob die Grundrechte wirksam sind und gelebt werden, auch wenn nicht von ihnen die Rede ist.

"Im Namen der Freiheit" ist der Titel einer Ausstellung, die im Deutschen Historischen Museum (DHM) die fünf Verfassungen der deutschen Geschichte mit ihrer jeweiligen Verfassungswirklichkeit abgleicht. Es ist der Versuch, der Verfassungsgeschichte ein Gesicht zu geben.

Hinter den Paragraphen, für die nicht nur Worte getauscht, sondern auch auf Barrikaden gekämpft und gestorben wurde, kommt eine Ikonographie zum Vorschein, deren kultureller Wandel kaum mehr präsent ist. Als während der Fußball-WM 2006 schwarz-rot-goldene Fahnen wehten, wehrte die Mediengesellschaft spürbar verunsichert eine symbolische Verbindung zum Nazi-Deutschland ab.

Das hätte nicht eigens betont werden müssen. Die Nazis hatten ganz andere Fahnen gehisst, weil sie die schwarz-rot-goldene Freiheitstrikolore der Deutschen als Banner der Republik verachteten. Per Flaggenerlass vom 12. März 1933 hatten sie das bürgerliche Revolutionssymbol verbieten lassen.

Die Weimarer Verfassung wurde von den Nationalsozialisten ausgehöhlt, verhöhnt und gebeugt. Abgeschafft wurde sie jedoch nicht. Es kann also lohnen, einen Blick auf die Geschichte der deutschen Verfassungen und deren sich wandelnde Bedeutung zu werfen.

Die von Dorlis Blume, Ursula Breymayer und Bernd Ulrich kuratierte Ausstellung tut das mit einem sorgfältigen Gespür fürs Detail. Sie bringen die wechselvolle Verfassungsgeschichte nicht nur mit Schrift und Plakat zum Vorschein, sondern erzählen die deutsche Durchsetzung der Demokratie als Objektgeschichte.

Wahlurnen, Vasen, Tischdecken und bürgerliche Herrenwesten tragen die Zeichen einer nationalen Identität, die erst errungen werden musste. Auf beinahe zahlenmystische Weise hängen deutsche Verfassungen an der Jahreszahl 9. 1849, 1919, 1949 und 1989 sind die Bezugsdaten der Ausstellung, dies sich ein wenig lesen wie der WM-Hit der Sportfreunde Stiller.

Nach der Revolution von 1848/49 strebte die Paulskirchenverfassung die seit dem Wiener Kongress von 1815 unter dem Namen Deutscher Bund geführten Staatenbundes die Verdichtung zu einem freiheitlichen Staatenbund an. Die sehr weit gehende, in vielerlei Hinsicht vorbildliche Verfassung wurde jedoch nie ratifiziert.

Der preußische König Friedrich Wilhelm IV., der in den Berliner Revolutionstagen als so genannter Romantiker auf dem Thron eine eher unglückliche Figur gemacht hatte, lehnte die Kaiserkrone ab, die ihm die Frankfurter Nationalversammlung angetragen hatte. Die Verfassung roch ihm zu sehr nach der frischen Farben der Revolution.

Die Tragik der Weimarer Verfassung von 1919 bestand indes darin, dass ihr eine gesellschaftliche Akzeptanz von Beginn an vorenthalten wurde. Dabei hatte es nicht an Versuchen gemangelt, in Form von Symbolen und Denkmalen sich der demokratischen Errungenschaft zu vergewissern. Zur Durchsetzung der Verfassung in der Alltagwirklichkeit braucht es mehr als Symbole. Dessen dürfte sich auch Hermann Höcherl bewusst gewesen sein, als er bezüglich des Grundgesetzes die Zahl Fünf gerade sein ließ. Der Geltung des Grundgesetzes hat das nicht geschadet, auch wenn seither eher heftiger um Abhören und Lauschen gestritten wurde.

Deutsches Historisches Museum, Berlin: Im Namen der Freiheit, Verfassung und Verfassungswirklichkeit in Deutschland. Bis zum 11. Januar 2009.

Autor:  HARRY NUTT
Datum:  27 | 9 | 2008
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