Wer als Naturwissenschaftler die Willensfreiheit verneint und deswegen dem geltenden Schuldstrafrecht seine Berechtigung abspricht, überschreitet Grenzen. Mehr noch, er rührt an Grundfesten unserer sozialen Ordnung. Just das macht der Neurobiologe Gerhard Roth zusammen mit der Strafrechtlerin Grischa Merkel. Sie bleiben mit diesem Angriff nicht bei der Voraussetzung des Strafrechts, der Annahme - bzw. Verneinung - individueller Schuld stehen, sondern denken weiter und plädieren für "eine notwendige Diskussion des Straf- und Maßregelvollzugs".
Um ihren Gegenentwurf, ihr kriminalpolitisches Ergebnis, vorwegzunehmen: Ihnen schwebt eine Mischung aus polizeilichem Abwehr- und Maßregelrecht vor, in dem "in einem weit größeren Umfang Behandlungsangebote notwendig" seien. Der Akzent soll auf neurobiologisch konzipierten "verhaltensändernden Maßnahmen" liegen, die die falsche Programmierung der Täterpersönlichkeit korrigieren. Effektiv seien allerdings nur "frühzeitige Hilfsangebote", wobei unklar bleibt, ob analog der Arbeiten von Michael Gottfredson und Travis Hirschi die Kindheitsjahre gemeint sind ("Kinderknast"?) oder intensive Inhaftierungen schon bei ersten Auffälligkeiten.
Die Frage nach der Schuld und Verantwortung hat in den letzten Jahren nicht allein Strafrechtler beschäftigt.
Gerade die Hirnforschung hat sich in die Debatte vehement eingemischt, zuletzt tat das der Verhaltensphysiologe und Neurobiologe Gerhard Roth gemeinsam mit der Juristin Grischa Merkel im FR-Feuilleton vom 26. Juni 2010 (Haltet den Richter!).
Auf Roth, der mit seinen Positionen über die Willensfreiheit immer wieder provoziert hat, antwortet heute der Kölner Kriminologe Michael Walter.
Das Prinzip der Schuld bildet eine unabdingbare Grundlage des deutschen Strafrechts. Dabei wird nach herrschender Strafrechtslehre die Schuld als Verletzung eines moralischen Gebots verstanden. Dabei sagt das Strafrecht nicht, was Schuld bedeutet, sondern betont, wann jemand ohne Schuld handelt.
Ändert die Hirnforschung das Menschenbild - und damit auch das Strafrecht? In den Debatten geht es so kontrovers wie vehement um die Frage der Determination menschlichen Handelns, eine Frage, die seit 2500 Jahren die Menschen beschäftigt und beunruhigt. Was ist Verantwortung? Was ist Schuld, vor allem im Zusammenhang mit der Willensfreiheit? (ChTh)
Michael Walter, Jahrgang 1944, ist Professor für Kriminologie und Strafrecht und Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Köln.
Wie auch immer, diese gedankliche Linie ist für alle, die die Entwicklung im Vollzugsbereich und die wesentlichen Befunde der Sanktionsforschung auch nur einigermaßen überblicken, trotz ihrer Schwammigkeit und fehlenden Originalität eine Provokation ersten Ranges, die entschiedenen Widerspruch herausfordert.
Doch gehen wir der Reihe nach vor und fragen, ob all das tatsächlich aus der Hirnforschung herzuleiten ist. Der Umstand, der die bisherige Welt gleichsam aus den Angeln heben soll, ist nach Roth/Merkel die postulierte Zwangsläufigkeit unseres Verhaltens, die alternative Verhaltensweisen (den "Alternativismus") in einer bestimmten Handlungs- und Entscheidungssituation ausschließe. Danach laufen sämtliche Geschehnisse nur ab, und wir bilden uns die Freiheit des Handelns lediglich ein. Diese in ihrer Tragweite kaum überschätzbare Annahme will Roth aus der Erkenntnis und Beschreibung biologischer Abläufe im Gehirn gewinnen.
Dass man aber die Willensfreiheit schwerlich mit der Analyse einzelner körperlicher Abläufe zu widerlegen vermag, scheint ihm selbst zu dämmern. Denn in seinem Werk "Fühlen, Denken, Handeln" werden zur Verneinung des freien Willens nicht etwa nur die Gene oder körperliche Prozesse herangezogen, sondern der gesamte Kanon der Human- und Sozialwissenschaften, u.a. die "frühkindlichen Erfahrungen, spätere Erfahrungen und Einflüsse aus Elternhaus, Freundeskreis, Schule und Gesellschaft." Die betreffenden Erlebnisse sollen unser "emotionales Erfahrungsgedächtnis" derart "formen", dass für die Freiheit nichts mehr übrig bleibt.
Schon lange vor Roth haben viele Forscher auf den großen Einfluss der individuellen Geschichte eines Menschen auf sein späteres Verhalten hingewiesen, allen voran die Psychoanalytiker. Dennoch geht die moderne Psychologie von einer innerpersönlichen Instanz, einem Ich, aus, das den Umgang mit entsprechenden Vorerfahrungen regelt. Diese Prozesse können gestört sein, sie sind indessen in gewöhnlichen Fällen keineswegs ausgeschlossen. Wir können nicht zu passiven Opfern individualgeschichtlicher Vorfälle reduziert werden.
Das Auffinden körperlicher Substrate und Mechanismen für intellektuelle Vorgänge belegt möglicherweise, dass die betreffenden intellektuellen Leistungen auf bestimmte biologische Bahnen angewiesen sind. Mit solchen notwendigen Bedingungen für Gedanken oder Entschlüsse hat man aber nicht schon alle Bedingungen gefunden, die das geistige Leben in einem Menschen ausmachen. Die Leugnung der Willensfreiheit stellt deshalb eine unzulässige Überinterpretation einzelner biologischer Hirnprozesse dar.
Das ist nicht der einzige gedankliche Fehler, der Roth/Merkel unterläuft. Obgleich ein Mensch ihrer Meinung nach in der konkreten Entscheidungssituation nichts zu entscheiden hat, sondern Erlebtes nur gleichsam mechanisch "umsetzt", soll er dennoch verantwortlich sein. Aber wofür und wie? In diesem Schwenk liegt ein eklatanter Widerspruch, auf den Winfried Hassemer zu Recht hingewiesen hat. Die Würde eines Menschen liegt nicht zuletzt in der Fähigkeit, sich für das Gute und Richtige zu entscheiden. Anderenfalls dürften keine Ehrungen und Anerkennungen - öffentlich wie privat - mehr ausgesprochen werden. Denn jedes Mal wird die Entscheidung gelobt, die einem Lebensverlauf oder einer Tat zugrunde liegt.
Entgegen Roth/Merkel ist es freilich nicht zulässig, den Satz umzudrehen und zu kritisieren, dass danach Menschen ohne Entscheidungsfreiheit keine Würde hätten. Der Denkfehler besteht insoweit darin, dass ja nicht behauptet wird, die Würde folge allein und ausschließlich aus der Entscheidungsfreiheit. So haben weder Kinder in den ersten Lebensjahren noch psychisch Kranke eine "Würde zweiter Klasse".
Hätten Roth und Merkel Recht, wäre jedem Kriminalrecht, auch dem auf Erziehung abhebenden Jugendrecht, der Boden entzogen. Denn die gesetzlich kodifizierten Strafnormen sollen das Unrecht herausstellen, elementare Verhaltensgebote betonen, die Normbefolgung stabilisieren und vor der Begehung von Straftaten warnen oder gar abschrecken.
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