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Was ist Willensfreiheit? (2): Unzulässige Überinterpretation

Dieses gesamte generalpräventive Unterfangen liefe leer, falls die Menschen gar nichts zu entscheiden hätten. Im Gegenteil: Das Kriminalrecht, das an die Normbeachtung appelliert, wäre eine große gesellschaftliche Lüge, die die wissenschaftliche Erkenntnis vernebelte, alle Straftäter vom Wirtschaftskriminellen bis hin zum Vergewaltiger zu Opfern einer unwahren Freiheitsideologie machte.

Roth und Merkel ist zuzugeben, dass die Möglichkeit alternativen Entscheidens, die sie abstreiten, schwer nachweisbar ist. Hat sich jemand für eine Handlung, beispielsweise einen Ladendiebstahl, entschieden, bleibt die Frage, ob er nicht auch eine andere Entscheidung hätte treffen können, hypothetisch und auf eine nicht mehr einholbare Vergangenheit gerichtet.

Doch haben die Sozialwissenschaften durchaus theoretische Ansätze entwickelt, die die Annahme einer - immer nur relativen - Willensfreiheit mehr als nahe legen. Dazu gehören etwa die nicht geringen Studien, die von einem Kosten-Nutzen-Modell ausgehen, bei dem individuell kalkulierte Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden, einschließlich ideeller Momente wie beispielsweise Anerkennung durch andere.

Freilich ist es prinzipiell vorstellbar, dass sämtliche Einflussfaktoren auf den Plan gerufen werden und das Gehirn dann lediglich eine Rechenoperation durchführt. Aber hat es auch einen vorgefertigten Maßstab, mit dem die jeweiligen Einflussstärken bestimmt werden?

Entscheidend scheint mir die soziale Wirklichkeit in dem Sinne zu sein, dass wir ohne die Vorstellung der Willensfreiheit schlicht nicht leben können. Tagtäglich behandeln wir uns gegenseitig als vernunftbegabte Wesen, die ansprechbar und in ihrem Verhalten beeinflussbar sind, nicht nur durch das Hervorrufen bestimmter Reflexe. Von der staatlichen Verfassung bis zur persönlichen Lebensgestaltung bauen wir auf die Vermittlung von Sachgesichtspunkten und Argumenten.

Das Strafrecht ist da keine Ausnahme und erst recht kein intellektuelles Spiel. Es hat vielmehr die Aufgabe, elementare Rechtsgüter wie Leben, Freiheit und Eigentum zu schützen. Die Methoden sind ebenfalls die der mitmenschlichen Kommunikation. Die Gesellschaft appelliert primär an die Einsicht. Dieser Appell setzt jedoch, soll er sinnvoll sein, die Fähigkeit zur Steuerung voraus.

Vordergründig betrachtet sind die Konsequenzen, die Roth und Merkel aus ihrer Grundannahme zum (fehlenden) freien Willen ziehen, gar nicht so schlimm: Behandlungsangebote müssen her! Wer will dagegen etwas einwenden? Doch übersehen sie dabei das Entscheidende, nämlich die Erfahrungen, die bislang im Straf- und Maßregelvollzug gesammelt wurden und in Deutschland gewöhnlich mit dem Begriff Sozialtherapie umschrieben werden.

Das A und O des Ganzen ist die Einübung des Umgangs mit Freiheit(en - in Gestalt von Zeit, Geld usw.), die Ausbildung von Selbstbeherrschung, die Übernahme von Verantwortung für andere. Die Basis all dessen bildet die Vorstellung eines für sich selbstverantwortlich handelnden Menschen, der vor allem die Sphäre und Rechte anderer zu respektieren weiß. Behandlung nach diesem Verständnis muss angeboten und überzeugend vermittelt werden. Demgegenüber stellen sich die Folgerungen, die aus der Determinismus-Perspektive Roths zu ziehen wären, als Aliud dar. Sie kontrastieren im Wesentlichen, weil danach die Bemühungen nur darum kreisen könnten, den Gefangenen so zu konditionieren, dass er "richtig läuft".

Eine solche Praxis würde dem Menschenbild des Grundgesetzes und auch internationalen menschenrechtlichen Vorgaben, an denen Merkel so viel liegt, klar widersprechen. Vielleicht meinen Roth/Merkel derartige Täterbehandlungen nicht oder nicht ausschließlich. Nur: Wenn dem nicht so ist, geraten sie in Widerspruch zu ihren eigenen Prämissen.

Im Widerspruch zu den eigenen Aussagen stehen auch die Hoffnungen, die die Autoren mit ihrem Text verbinden. Denn die Freiheit verneinenden Ausführungen sind ja ersichtlich in der Absicht verfasst, die Leser in der Sache zu überzeugen und zu Folgeentscheidungen zu veranlassen, die aus besserer Einsicht und in freier Abwägung der Gesichtspunkte und Argumente getroffen werden. Auch wenn ich diesem Wunsch nicht nachkommen kann, mag ich mich des Schmunzelns darüber nicht zu erwehren, dass Roth/Merkel wenigstens in dieser Beziehung einen "Alternativismus" für möglich halten.

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2 von 2
Autor:  Michael Walter
Datum:  5 | 7 | 2010
Seiten:  1 2
Kommentare:  1
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