Als Richter Reinhold Baier mit mehr als einer halben Stunde Verspätung im Gerichtssaal tritt, zeigen Markus S. und Sebastian L. keine Gefühle. Mit regungslosen Minen stehen die beiden hinter den braunen Holzpulten der Anklagebank und absorbieren die harte Entscheidung des Gerichts in einem Fall, der über Monate lang die gesamte Republik beschäftigt hat. Im Zusammenhang mit dem Tod des Münchner Geschäftsmannes Dominik Brunner soll der 19-jährige Markus S. wegen Mordes neun Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, sein 18-jähriger Komplize Sebastian L. muss wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine siebenjährige Jugendstrafe absitzen. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitestgehend der Empfehlung der Staatsanwaltschaft, die jeweils zehn und achteinhalb Jahre für die Jugendlichen gefordert hatte.
Für die Verteidigung war die Entscheidung eine deutliche Enttäuschung. Sie hatten auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und höchstens sieben Jahre Jugendstrafe für Markus S. und dreieinhalb Jahre für Sebastian L. gefordert. Die Verteidiger von Markus S. wollen deshalb auch in Revision gehen. Sie sahen den Mordvorwurf als widerlegt an, weil Dominik Brunner als Erster zugeschlagen hatte und außerdem an einem Herzfehler litt, der schließlich zum Tod führte.
Doch Richter Baier ließ weder Brunners Erstschlag noch den Herzinfarkt als strafmildernd gelten. Seiner Meinung nach handelte der 50-jährige Geschäftsmann in Notwehr, als er einen der beiden Angeklagten mit der Faust ins Gesicht schlug. Auch die Todesursache sieht er nicht als strafmildernd an. Die beiden Angeklagten, aber vor allem Markus S. habe durch seine brutalen Schläge gegen den zu diesem Zeitpunkt regungslos am Boden liegenden Brunner mit Tritten in den Magenbereich und auf die Schädeldecke den Tod des Opfers „billigend in Kauf genommen“. Als Motiv für die Tat sah Baier den niederen Beweggrund der Rache, „weil Brunner gewagt hatte sich ihnen in den Weg zu stellen“.
Fast genau ein Jahr ist es her, als Dominik Brunner versucht, vier Schüler in der S-Bahn vor S. und L. zu schützen. Die beiden hatten die Schüler zuvor mit einem Komplizen überfallen, geschlagen und Geld von ihnen gefordert. In der S-Bahn pöbeln sie dann weiter und drohen den Schülern Gewalt an. Als Dominik Brunner sie ermahnt, beleidigen sie auch ihn. Brunner ruft die Polizei, was die beiden offensichtlich als Provokation verstehen. Sie steigen nicht, wie geplant, in Mittersendling aus, sondern fahren zwei Stationen weiter bis Solln – „weil sie sich nichts von Brunner bieten lassen wollten“, wie Baier meint.
Gespenstische Ruhe im Gerichtssaal
Die Stimmung in dem sterilen Gerichtssaal wird gespenstisch ruhig, als Richter Baier mit seinem sonoren Bass die tragischen Ereignisse jenes 12. Septembers am S-Bahnhof in Solln rekapituliert. Brunner steigt mit den Schülern aus, legt seinen Rucksack und die Jacke in ein Wartehaus und tänzelt dann in Boxerstellung vor den Angeklagten hin und her. Richter Baier räumt ein, dass es widersprüchliche Zeugenaussagen gab, doch er schenkte denen Glauben, die besagen, dass die beiden Jugendlichen in drohender Haltung auf Brunner zugegangen sind. Unbestritten ist, dass Brunner dann zuschlägt und Markus S. im Gesicht trifft. Da ist es 16.10 Uhr. Dann gehen die Angeklagten auf Brunner los, Markus S. rammt ihm seinen Schlüssel ins Gesicht, sie nähern sich von zwei Seiten, schlagen und treten ihn, dann stolpert der 50-Jährige, fällt zu Boden, strampelt noch, doch mit jedem weiteren Tritt wird seine Gegenwehr schwächer.
Als Brunner regungslos am Boden liegt, versucht Sebastian L. seinen Kumpel wegzuziehen. Zeugen hören, wie er, sagt: „Das wird zu krass.“ Doch ohne Erfolg. Markus S. tritt weiter. Er wird später sagen, er habe einen black out gehabt. Doch Richter Baier glaubt ihm nicht. Er sieht es als erwiesen an, dass Markus S. in dieser Zeit Brunner mit seinem Schuh oberhalb von Milz und Leber trifft und so auf seinen Kopf eintritt, dass Zeugen von „einstampfen“ sprechen. „Wer derart mit Wucht und aggressiv auf ein Opfer eintritt, muss mit einem tödlichen Verlauf rechnen“, sagt Baier.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertete das Urteil gegen die beiden Angeklagten als „ein klares Signal, dass wir brutale Gewalt nicht dulden oder uns gar damit abfinden“.
Der Vorstand der Dominik-Brunner-Stiftung, Peter Maier, begrüßte das Urteil, sagte aber: „Ob das Urteil angemessen ist oder nicht, möchten und können wir nicht kommentieren.“ Es gehe der Stiftung nicht um die Höhe des Strafmaßes, sondern darum, dass sich eine derartige Tat nicht wiederholt. Ziel der Stiftung ist, Gewaltprävention bei Jugendlichen zu unterstützen und Menschen zu helfen, die wegen ihres mutigen Handelns Nachteile erfahren mussten. (dpa)
Markus S. starrt ins Leere, als Baier das Urteil begründet. Er ist bleich, hat dunkle Ringe unter den Augen und trägt ein blau-schwarz gestreiftes Hemd und darunter ein graues T-Shirt, auf dem halb verdeckt ein Mann in Rapper-Pose zu sehen ist. Während des Prozesses war bekanntgeworden, dass Markus S. gerne Rapper werden will. Doch strafmildernde Auswirkungen haben diese Träume nicht.
Nach den Worten Baiers ist das Strafmaß gegen Markus S. auch deshalb so hart, weil er – im Gegensatz zu dem jüngeren Angeklagten – weder ein Geständnis abgelegt oder glaubhaft Reue gezeigt habe. Außerdem verhandele Markus S. bereits mit den Medien über die Vermarktung seiner Geschichte.
Nach den Worten seines Anwalts Maximilian Pauls war Markus S. auf das harte Urteil gefasst. Er habe aber seinem Mandanten „dringend geraten, in Revision zu gehen“. Sebastian L. hingegen war scheinbar „überrascht von dem hohen Strafmaß“, teilte einer seiner Anwälte, Roland Authenried mit. Auch er meinte, es spreche vieles für eine Revision. Die Anwälte der Familie Brunner hingegen begrüßten das Urteil.
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