Ist da was dran?
Die Lohnspreizung könnte sich tatsächlich vergrößern, vermutet Dieterich. Denn Cockpit und Co. versuchen, so viel wie möglich für ihre Klientel herauszuholen. Die DGB-Gewerkschaften verlangten dagegen Opfer von Besserverdienenden, damit auch die Gehälter von Geringverdienern steigen können.
Wie begründet der Senat seinen Schwenk?
Die Richter berufen sich auf das Tarifvertragsgesetz. Demnach gelten Tarifvereinbarungen, etwa über Löhne und Arbeitszeiten, "unmittelbar und zwingend" für die Tarifgebundenen. Das sind die Mitglieder der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbands, die diese Vereinbarung geschlossen haben. Die Verdrängung eines Tarifvertrags sei zudem mit Artikel 9 des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. Dort wird die Koalitionsfreiheit garantiert.
Welcher Fall liegt dem Gericht vor?
Ein Arzt verlangt einen Urlaubsaufschlag für Oktober 2005, der ihm laut Bundesangestelltentarif zustehe. Die Klinik will aber nicht zahlen, weil für diesen Monat bereits der neue TVöD galt. Dieser Tarifvertrag wurde allerdings nur mit der Gewerkschaft Verdi abgeschlossen. Ein neuer Vertrag mit dem Marburger Bund wurde später erzielt - und der Arzt ist MB-Mitglied. Das BAG will nun die Revision der Klinik zurückweisen.
Wie bewerten Arbeitsrechtler die geplante Änderung?
Dieterich begrüßt das Vorhaben: "Damit wird ein verfassungswidriger Zustand aufgehoben." Die bisherige Regelung raube den durch das Einheitsprinzip verdrängten Gewerkschaften die Früchte ihrer Arbeit. Es gehe um die Gleichberechtigung von Gewerkschaften, meint Greiner.