In Deutschland drohen Dauerstreiks wie in den 1970er Jahren in Großbritannien, klagen neoliberale Beobachter und Arbeitgeber. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor einer "Vervielfachung kollektiver Konflikte". Berufsgewerkschaften wie der Marburger Bund hoffen dagegen auf bessere Zeiten.
Anlass für die Aufregung: Das Bundesarbeitsgericht hat die Tarifeinheit gekippt und lässt damit mehr Konkurrenz unter den Gewerkschaften zu. Mit der Entscheidung der Richter am Mittwoch in Erfurt (10 AS 2/10 und 10 AS 3/10) wird der jahrzehntelange Grundsatz "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" aufgegeben. Damit sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge nebeneinander möglich, aber auch mehr Konflikte und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
"Es gibt keinen übergeordneten Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen können", heißt es in der Begründung der höchsten Arbeitsrichter. Die Weichen dafür hatte bereits Ende Januar der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts gestellt. Seiner Rechtsauffassung folgte nun auch der Zehnte Senat. Die DGB-Gewerkschaften müssen jetzt mit härterer Konkurrenz durch kleinere Spartenorganisationen rechnen.
Einige Arbeitgeber befürchten durch den Kurswechsel zu einer Liberalisierung mehr Streiks und eine wachsende Zahl von Berufsgruppengewerkschaften, wie sie bereits bei Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa am Verhandlungstisch sitzen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der DGB hatten sich Anfang Juni für eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit ausgesprochen.
Welche Bedeutung hätte der juristische Schwenk - und sind die Warnungen begründet? Die Frankfurter Rundschau hat auf den nächsten Seiten die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.