Was darf ein Comedian, und was darf er nicht? Darüber streiten sich der Schauspieler Fritz Wepper und Komiker Atze Schröder am Mittwoch Nachmittag vor dem Landgericht München. Wahrscheinlich werden weder Wepper noch Schröder persönlich im Gerichtssaal erscheinen, sie schicken stattdessen ihre Anwälte vor.
Wepper hat eine einstweilige Verfügung gegen den Komiker erwirkt wegen Äußerungen in der ZDF-Talkshow von Markus Lanz. Dabei ging es um die Beziehung des 71-jährigen Schauspielers zu der deutlich jüngeren Susanne Kellermann, mit der er ein Kind hat. Schröder hatte behauptet, Wepper habe mit einer sogenannten „Homestory“ seine Beziehung und das Kind in die Öffentlichkeit gebracht. Diese Aussagen soll er unterlassen, fordert Wepper.
Das Landgericht München gab dem Dringlichkeitsantrag zunächst statt, vor Gericht soll nun darüber verhandelt werden. Denn Schröder und sein Anwalt sehen das anders und halten die Äußerungen für gerechtfertigt. Als Beweis für seine Behauptungen führen sie unter anderem einen Bericht aus der Zeitschrift Bunte von 2012 an, den Schröder eben als „Homestory“ bezeichnet hatte. Wepper und Kellermann, die zu diesem Zeitpunkt schon getrennt waren, gaben darin ein gemeinsames Interview über ihre Beziehung. (dpa)
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