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"Das Wissenschaftsplagiat": Raubfische im Wissensmeer

Fälle und Grenzfälle aus zehn Jahren: Mit "Das Wissenschaftsplagiat" legt der Münchner Rechtsprofessor Volker Rieble ein Who´s Who von Hochschullehrern vor, die es mit geistigem Eigentum nicht so genau nehmen. Von Hermann Horstkotte


Foto: Verlag Vittorio Klosermann

Mit "Das Wissenschaftsplagiat" legt der Münchner Rechtsprofessor Volker Rieble ein Who´s Who von Hochschullehrern vor, die es mit geistigem Eigentum nicht so genau nehmen. Es geht um Fälle und Grenzfälle der vergangenen zehn Jahre in der Spannbreite von namenloser schöpferischer Mitarbeit an Büchern und Aufsätzen der Lehrstuhlinhaber bis zum heimlichen Abschreiben anderer Autoren.

Es ist eine Skandalchronik, weil Rieble die Klarnamen von Kollegen nennt. Das ist bisher unüblich. Einige Beispiele etwa aus Frankfurt, Darmstadt oder Berlin standen andeutungsweise schon in der Zeitung; der eine oder andere Fall war, wie Rieble sagt, bereits in der engeren Fachwelt "allgemein bekannt", aber nicht darüber hinaus. Manche verschwiegenen Übernahmen aus Spezialzeitschriften konnte Rieble nur durch direkte Tipps der Betroffenen entdecken. Er schreibt dann aus der "Opferperspektive". In einem Fall gab ihm ein Richter den Hinweis auf den Betrugsversuch.

Mit dem Wirbel um die demaskierten "Täter" sucht der Autor die Aufmerksamkeit auf unzulängliche Spielregeln in der wissenschaftlichen Community zu lenken: vor allem auf Bruchstellen und Stolpersteine zwischen dem höchstpersönlichen Urheberrecht am Text und davon abweichenden Zitiergewohnheiten bei moderner Teamarbeit. Gerade in den Natur- und Technikwissenschaften soll die "Autorenzeile" nicht nur den persönlichen Anteil am Text darstellen, sondern außerdem die wesentliche Mitwirkung am vorangegangenen Erkenntnisprozess. Im übrigen zieht die Autorenklarheit, wie Rieble zeigt, auch gegenüber Verlagsinteressen an großen Namen den Kürzeren.

Rieble kommt es "auf einen normativen Standard" jenseits der "tatsächlichen (womöglich verluderten) Praxis" an. Er schlägt klare rechtliche Regelungen zwischen Hochschule und Bediensteten, Verlagen und Autoren vor - wenn diese, anders als bisher, an solchen Regelungen und ihrer Umsetzung ausreichend Interesse haben. Der Jurist ist Realist genug, um dahinter ein Fragezeichen zu setzen. Hilfsweise hat Rieble sich die Internetplattform "wissenschaftsplagiat.de" reserviert, um laufend auf Zweifelsfälle aufmerksam zu machen.

Autor:  Hermann Horstkotte
Datum:  11 | 5 | 2010
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