Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat das Heft in der Hand, und man darf davon ausgehen, dass die Richter ihre Arbeit diesmal ganz besonders gründlich machen. Genau dieses Gericht hat schlechte Erfahrungen mit der Hopplahopp-Neubesetzung von Führungsämtern bei der Polizei gemacht.
Im Jahr 2009 ernannte Rheins Vorgänger Volker Bouffier seinen Favoriten zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei. Das Verwaltungsgericht hielt das mit Blick auf einen anderen Bewerber für rechtswidrig, kam aber zu spät: Bouffier hatte einfach schon Fakten geschaffen. Das werden sich die Richter nicht noch einmal bieten lassen wollen.
Rhein hätte besser daran getan, sich an seine ursprüngliche Zusage zu halten – dass er erst Fakten schafft, wenn staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Thurau Ergebnisse zeitigen.
Einst hatte Rheins Vorgänger Bouffier die LKA-Präsidentin ausgewählt. Es zeugte von Mut, dass sich Rhein an sie herantraute, obwohl Bouffier inzwischen zum Ministerpräsidenten aufgestiegen war. Möglicherweise begeht Rhein aber nun genau den Fehler, den Bouffier einst im Fall der Bereitschaftspolizei begangen hat: Die Ungeduld siegt über die Vernunft.