Was tun, wenn man einen unbequemen Angestellten und Betriebsrat loswerden will? Man könnte ihn zum Beispiel mit derart vielen Aufträgen zuschütten, dass er diese unmöglich in seiner Arbeitszeit erledigen kann. Wegen angeblicher Arbeitsverweigerung ließe sich der Betreffende dann auf die Straße setzen - und schon wäre das Problem gelöst.
Glaubt man den Worten von Anwalt Nathalie Brede, dann ist genau das ihrem Mandanten passiert: "Mal grob gerechnet: Er hätte 120 Stunden pro Woche arbeiten müssen, um seinen Aufgaben nachzukommen." Bei einem 36-Stunden-Job klingt das in der Tat wie eine unlösbare Aufgabe.
Über zehn Jahre lang erledigte Jürgen Geyer seine Aufgaben bei der Rhein-Main-Deponie GmbH (RMD) in Flörsheim-Wicker ohne Probleme, auch seit 2007 im Tochterunternehmen Rhein-Main-Deponienachsorge (RMN). Über die Jahre hinweg saß das engagierte Gewerkschaftsmitglied außerdem im Betriebsrat des Deponiebetriebs. Im Dezember 2009 bekam Geyer zum ersten Mal einen Aufhebungsvertrag angeboten. Er lehnte jedoch ab. Anschließend hagelte es eine Flut von Arbeitsanweisungen, denen er nur unzureichend nachkam. Nach mehreren Abmahnungen folgte im vergangenen Mai schließlich die fristlose Kündigung - gegen die Geyer Klage einreichte
An diesem Donnerstag trafen sich die Beteiligten erstmals vor dem Wiesbadener Arbeitsgericht. "Wir müssen klären, ob die Arbeitsanweisungen gerechtfertigt waren", kündigt Richter Jörg Krampe an. "Und es stellt sich die Frage, wie das Verhalten des Klägers in den Mahnungs-Gesprächen mit seinen Vorgesetzten zu bewerten ist."
Laut der Gegenseite habe sich Geyer in besagten Gesprächen äußerst unkooperativ verhalten. "Auf Fragen antwortete er nicht. Er hat nicht einmal gesagt, dass ihm die Arbeit zu viel ist", behauptet Rechtsanwalt Gerhard May. Schließlich habe Geyer das Vertrauen der Vorgesetzten verspielt.
Frank Haindl von der Gewerkschaft Verdi sieht das anders: "Sein Engagement für die Belange seiner Kollegen war der Kündigungsgrund." So habe sich Geyer etwa vehement gegen den geplanten Ausstieg aus dem bisherigen Tarifsystem stark gemacht.
Eine Einigung kam auch beim Gütetermin am Donnerstag nicht zustande. Die Deponie bot Geyer eine Abfindung an, doch dieser will mehr: "Mein Mandant möchte weiter beschäftigt werden", macht Anwältin Brede deutlich. "Das kommt nicht in Frage", entgegenet RMD-Geschäftsführer Markus Töpfer. Darüber entscheiden wird das Gericht im Herbst.

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