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Flüchtlinge im Taunus: Schimmel und winzige Räume

Der Taunus gehört zu den reichsten Regionen Deutschlands. Doch für Flüchtlinge gibt es oft nur lausige Unterkünfte. Wie ein früheres Gasthaus in Kelkheim-Ruppertshain. FR-Redakteurin Barbara Helfrich hat sich dort umgesehen.

        

Das Gebäude von außen, Innenaufnahmen sind verboten.
Das Gebäude von außen, Innenaufnahmen sind verboten.
Foto: Rolf Oeser

Die Hauswand ist marode. Es sind schon Backsteine und Schutt auf die Terrasse gefallen, weil ein Fachwerkbalken nachgegeben hat. Genau an dieser Stelle befindet sich auch das Badezimmer, das sich die Bewohner der Ruppertshainer Flüchtlingsunterkunft teilen. Über den Waschbecken wölben sich die Bretter der Deckenverkleidung schon deutlich nach unten. Wie es dahinter aussieht, lässt sich nicht erahnen. Doch die Kreisverwaltung urteilt: „Es gibt keine Einsturzgefahr.“

Salome Korschinowski sieht das anders. Die Ruppertshainerin kümmert sich mit einigen anderen Bürgern ehrenamtlich um die Flüchtlinge und sagt: „Ich habe Angst, dass die Decke einbricht.“ Ohnehin sei das Haus „ein unwürdiges Loch“. Sie hat Pro Asyl eingeschaltet und Timmo Scherenberg, den Geschäftsführer des Hessischen Flüchtlingsrats. Auch Ursula Schoen, Beauftragte für Flüchtlingsaufnahme der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN), hat die Unterkunft im ehemaligen „Gasthaus zur Rose“ in der Robert-Koch-Straße in der vorigen Woche besucht.

Putz ist abgeplatzt

Schon im Treppenhaus stellt sie fest: „Es riecht nach Schimmel.“ Beim Rundgang durch Zimmer und Küche lautet ihr Urteil: „Katastrophal. Die hygienischen Zustände sind nicht vertretbar.“ An vielen Stellen ist der Putz großflächig von Decke und Wänden geplatzt, in einer Wand tut sich ein drei Millimeter breiter Riss auf.

Eine Bewohnerin öffnet die Schublade unter einem der Backöfen. Darin habe sie schon Ratten gesehen, berichtet die Frau aus Eritrea. „Probleme mit Nagetieren sind nicht bekannt“, kontert der Kreis. In einen etwa zehn Quadratmeter kleinen Raum hat er eine Mutter mit ihrem neun Monate alten Sohn einquartiert. Das Zimmerchen war früher eine Küche, aus der Wand ragen noch zwei Wasseranschlüsse, direkt ins Bett der Frau. Das Baby würde gern krabbeln. Aber zwischen seinem Gitterbett und dem Bett der Mutter ist kein Meter Platz. Vor der Heizung lagert die spärliche Habe der Frau. Sie war hochschwanger, als sie aus Eritrea über den Sudan und Italien nach Deutschland kam. Der Kreis hat der Frau nach eigenen Angaben zwei Zimmer im ersten Stock angeboten, die sie aber nicht akzeptiert habe, „ohne Begründung“, so Kreispressesprecher Johannes Latsch. Für die Eritreerin sei die Treppe das Problem, erklärt Korschinowski. Der Frau sei bei einer Operation die Hälfte des Magens entfernt worden, deshalb könne sie ihr Kind nicht treppauf und treppab tragen, wenn sie zum Kochen ins Erdgeschoss müsse. Sie schlägt vor, die beiden im Vorderhaus unterzubringen, das ebenfalls als Flüchtlingsunterkunft dient und weniger baufällig ist. Dort ist eine Wohnung mit Küche frei. Der Umzug kommt für den Kreis aber nicht infrage: „Die leer stehende Einheit ist für die Unterbringung von vier Flüchtlingen vorgesehen, deshalb können wir dort keine zwei Personen einquartieren.“

„Dürftige Ausstattung“

Dass Platz für eventuelle Neuankömmlinge freigehalten werden solle, sei auch der Grund, dass in der Drei-Zimmer-Wohnung einer siebenköpfigen Familie aus Somalia ein Raum verschlossen und leer bliebe. Die fünf Kinder zwischen acht und 14 Jahren schlafen mit den Eltern in einem Zimmer, teils auf zerschlissenen Matratzen ohne Bettgestell. „Die Ausstattung ist sehr dürftig“, so Schoen.

Für Timmo Scherenberg bestätigt sich seine Einschätzung, dass der Main-Taunus-Kreis neben dem Hochtaunuskreis landesweit „mit Abstand die schlechtesten“ Flüchtlingsunterkünfte habe. 60 Menschen leben in den beiden Gebäuden, die der Kreis in Ruppertshain von einem privaten Besitzer gemietet hat. Fotoaufnahmen in den Unterkünften hat der Kreis der FR verboten. „Wohnverhältnisse und Möbel orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben“, lautet seine Stellungnahme. „Derzeit klärt der Hauseigentümer eine mögliche Sanierung.“

Das Gesetz gibt lediglich vor, dass Unterkünfte „einen menschenwürdigen Aufenthalt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gewährleisten“ sollen. Die Liga der Freien Wohlfahrtspflege kritisiert dies als zu vage und bemängelt, dass es „keinen verbindlichen, landesweit geltenden Katalog an Mindeststandards“ gebe.

Autor:  Barbara Helfrich
Datum:  2 | 3 | 2011
Kommentare:  54
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