Landrat Berthold Gall (CDU) und Polizeichef Jürgen Moog bleiben dabei: Der Einsatz privater Sicherheitsdienste auf öffentlichem Gelände sei durch das Gesetz nicht gedeckt. Die Koalition aus CDU und Grünen hat dies jüngst entschieden und den Vorschlag von Bürgermeisterin Christiane Augsburger (SPD), statt schwarzer Sheriffs mehr Hilfspolizisten Streife laufen zu lassen, abgelehnt. Es sei Aufgabe der Bürgermeisterin, nicht nur Moderatorin zu sein, sondern die Dinge entschlossen anzugehen, wenn die Rechtslage so klar sei, kritisiert Gall nicht nur den Beschluss seiner CDU-Parteikollegen, sondern auch die sozialdemokratische Verwaltungschefin. Augsburger habe dem entsprechenden Beschluss zwar nicht zugestimmt, sie habe jedoch auch nicht deutlich gemacht, auf welch unsicheres rechtliches Terrain sich die Stadt damit begebe.
Laut Polizeidirektor Jürgen Moog benötigen private Sicherheitsdienste auch für ihre bloße Anwesenheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine rechtliche Grundlage. Die gebe es jedoch nicht. Streifengänge seien laut Gesetz "hoheitliches Handeln", das alleine der Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten bleibe. Bereits mehrfach habe das hessische Innenministerium diese Auffassung in Schreiben an Städte und Gemeinden klar vertreten.
Gemeinsam wollen Gall und Moog nun die Schwalbacher Kommunalpolitiker aller Fraktionen davon überzeugen, dass die jüngst im Haupt- und Finanzausschuss getroffene Entscheidung falsch sei. "Ich vertraue darauf, dass sich die fachlich fundierte Meinung am Ende durchsetzt", sagt Gall. (aro)

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