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Streit um Fußbodenheizung: Stromversorger droht Hartz-IV-Empfängerin

Heizkosten oder Stromkosten? Eine der Absurditäten der Hartz-IV-Gesetze könnte dafür sorgen, dass eine krebskranke Frau im Main-Taunus-Kreis bald in einer kalten Wohnung sitzt.

Stromzähler (Archivbild)
Stromzähler (Archivbild)
Foto: dpa

Annette Bender (Name geändert) hat Angst, dass ihr Energieversorger den Strom abklemmt. Dann würde die Hartz-IV-Empfängerin nicht nur im Dunklen sondern auch im Kalten sitzen. Denn ihre Ein-Zimmer-Wohnung in einem Hochhaus im Main-Taunus-Kreis wird mit Strom beheizt. Genau das hat zu einem Konflikt zwischen Annette Bender und dem Kreis-Sozialamt geführt: Strittig ist, wie viel Strom die Fußbodenheizung verbraucht hat und wie viel Lampen und Elektrogeräte.

Die Heizkosten muss der Kreis übernehmen, die übrigen Stromkosten die arbeitslose Frau selbst tragen. Anhand der Stromrechnung lässt sich der Verbrauch aber nicht aufschlüsseln. „Die monatlichen Heizkosten hat der Kreis von Anfang an zu niedrig angesetzt“, sagt Annette Bender. Grundlage sei der Stromverbrauch der Vormieter ihrer Wohnung gewesen, die aber die Fußbodenheizung offenbar gar nicht in Betrieb hatten. Denn bei Wintereinbruch stellte Annette Bender fest, dass sie defekt war – wohl schon seit längerem.

Wie sie schon befürchtet hatte, bekam Annette Bender vom Energieversorger am Jahresende eine hohe Nachforderungen von 393 Euro. Sei reichte die Rechnung beim Kreis ein, der einen Großteil übernahm. Knapp 60 Euro soll die Hartz-IV-Empfängerin aber aus eigener Tasche zahlen. „Woher soll ich das Geld nehmen?“, fragt Annette Bender, die eine Krebsoperation hinter sich hat. Es sei schon schwierig genug, aus ihrem Hartz-IV-Regelsatz von 347 Euro im Monat den Eigenanteil an den Medikamenten zu bestreiten, die sie benötigt.

Stromversorger droht

Die 53-Jährige hat gegen den Bescheid des Kreises Widerspruch eingelegt. Seit Anfang Januar ist die Sache beim Rechtsamt anhängig. Seitdem habe sie dort mehrfach vergeblich angerufen und um einen Gesprächstermin gebeten. Inzwischen gewähre ihr der Stromversorger keinen weiteren Zahlungsaufschub mehr und habe angedroht, den Strom Ende Februar abzustellen. Der Kreis rät der Hartz-IV-Empfängerin, mit dem Stromversorger eine Ratenzahlung zu vereinbaren: „Falls die Raten nachweislich nicht tragbar wären, könnten wir dafür ein Darlehen gewähren.“ Annette Bender will sich darauf aber nicht einlassen: „Ich will mir keine Schulden aufladen“, sagt sie. Sie hat einen Anwalt eingeschaltet, der ihre Interessen vertritt.

Für die Kreispressestelle ist der Fall eine Bagatelle, weil es dabei lediglich um rund 60 Euro geht: „Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der Fülle von Verfahren, bei denen es zum Teil um weit höhere Beträge geht, nicht weiter im Detail zu der Angelegenheit Stellung nehmen“, heißt es dort.

Autor:  Barbara Helfrich
Datum:  10 | 2 | 2011
Kommentare:  40
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