Noch dreieinhalb Wochen bis zur Einschulung. Für den sechsjährigen Ali Yildiz war klar: Er wird auf die Liederbachschule gehen, wie sein zwei Jahre älterer Bruder. In der zweiten Ferienwoche jedoch kam ein Brief vom Schulamt, der der Familie einen Schock versetzte. Die Behörde teilte mit, dass Ali eine Schule für Lernhilfe besuchen soll, die Anne-Frank-Schule in Kelkheim – obwohl sich Kindergarten und Grundschule einig waren, dass Ali die Regelschule besuchen kann, mit Unterstützung eines Förderlehrers. Auch nach Ansicht eines Sonderpädagogen, der Ali im Auftrag des Schulamtes begutachtete, ist er für den gemeinsamen Unterricht sehr gut geeignet.
Ali ist in manchen Dingen noch nicht so weit wie andere Sechsjährige. Wahrscheinlich, weil seine Sehschwäche erst sehr spät erkannt wurde. „Wichtige Erfahrungen im visuellen Bereich hat er deshalb in den ersten Lebensjahren nicht machen können“, sagt Silvia Kaufhold, die ihn als Erzieherin im Kindergarten drei Jahre lang betreute. Doch seit er eine Brille mit elf Dioptrien trägt, hole Ali auf. „Er hat sich sehr gut entwickelt“, sagt Kaufhold. Nach ein oder zwei Jahren mit besonderer Unterstützung habe er gute Chancen, ohne Hilfe im Unterricht mitzukommen, so ihre Einschätzung.
Alis Eltern haben gegen den Bescheid des Schulamts einen Widerspruch eingelegt, der 100 Euro Gebühr kostete und schon nach zwei Tagen abschlägig beschieden wurde. Die Familie erwägt jetzt zu klagen. Doch die Zeit bis zum ersten Schultag ist knapp.
Das Schulamt habe die Sache „verschleppt“, kritisiert Albrecht Kündiger, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kreistag, die den Fall gestern bei einer Pressekonferenz öffentlich machten. Schule und Eltern hätten bereits im vorigen Dezember beantragt, dass für Ali ein besonderer Förderbedarf anerkannt wird. Doch die Überprüfung durch den Gutachter sei erst im Juni erfolgt. Zudem habe das Schulamt versäumt, den Eltern ein Beratungsgespräch anzubieten, das vorgeschrieben sei.
Ali sei „erhebliches Unrecht widerfahren“, sagt Kündiger. Sein Fall zeige zudem, wie das Recht auf Inklusion, das im neuen hessischen Schulgesetz steht, „in der Praxis ad absurdum geführt wird“. Denn einen Anspruch auf Besuch der Regelschule verbrieft es nur unter dem Vorbehalt, dass Räume und Lehrer zur Verfügung stehen. Das moniert auch die Vorsitzende des Kreiselternbeirats, Birgit Pfaffendorf. Das Gesetz biete keine Aussicht auf Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts, weil das Land „keinerlei zusätzliche Ressourcen“ zur Verfügung stelle.
Schulamtsleiter Wolfgang Kreher wollte gestern zum Fall Ali Yildiz keine Stellung nehmen, da es sich um ein schwebendes Verfahren handele. Die Behörde überprüfe pro Jahr etwa 500 Kinder auf Förderbedarf, sagte er auf FR-Anfrage. Die Gutachten würden meist bis Mai erstellt, in Einzelfällen aber auch erst später. „Das ist nicht üblich, kommt aber vor“, sagte Kreher.
Die Zahl der Plätze für Kinder mit Förderbedarf an Regelschulen sei beschränkt, im kommenden Schuljahr seien alle besetzt. An der Liederbachschule werde noch kein gemeinsamer Unterricht angeboten. Dort eine Einzelintegration zubieten, gebe das Stundenkontingent für Förderlehrer nicht her. Alle Entscheidungen für das kommende Schuljahr seien noch nach dem bisherigen Gesetz getroffen worden, da das neue erst ab August gilt. Doch auch künftig werde die endgültige Entscheidung beim Schulamt liegen.
Eva Wingerter vom Verein „Gemeinsam leben – gemeinsam lernen“ wirft dem Schulamt im Fall Ali Yildiz Versäumnisse vor. Die Entscheidung, den Jungen gegen den Willen der Eltern auf die Förderschule zu schicken, sei „nicht tragbar“.

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