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Prozess Zugspitzmarathon: Tod am Berg

Vor dem Landgericht München beginnt heute das Verfahren gegen den Veranstalter des Zugspitzlaufs. Der Prozess wirft auch ein Schlaglicht auf die Ausdauerszene. Von Iris Hilberth

Start zum Zugspitzlauf 2009: Das Rennen enttäuschte viele Teilnehmer, weil es aus Sicherheitsgründen nicht bis auf den Gipfel führte.
Start zum Zugspitzlauf 2009: Das Rennen enttäuschte viele Teilnehmer, weil es aus Sicherheitsgründen nicht bis auf den Gipfel führte.
Foto: dpa

Im Dezember kann man sich wieder anmelden, für 17,9 Kilometer und 2235 Höhenmeter. Der Zugspitzlauf im kommenden Jahr ist für den 11. Juli terminiert. Ob es dann auch sommerlich ist im Wettersteingebirge, das kann natürlich keiner vorhersehen. In diesem Jahr war es das nicht, und im vergangenen schon gar nicht.

Das machte das Unternehmen Berglauf für die Gipfelstürmer am 13. Juli 2008 zu einem ungeahnten Fiasko. Einsetzender Schneefall und dünne Laufbekleidung hatte vielen Teilnehmern so zugesetzt, dass sie am Berg zusammenbrachen.

Zwei Männer starben damals, neun Läufer wurden lebensgefährlich unterkühlt in Krankenhäuser transportiert. Am Montag beginnt vor dem Landgericht München der Prozess gegen den Veranstalter des Extremlaufs, Peter K. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 54-Jährigen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Gegen einen Strafbefehl über 13500 Euro (90 Tagessätze) des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen hatte K. Widerspruch eingelegt.

Nun soll in der Hauptverhandlung die Verantwortung am Tod der beiden 41 und 45 Jahre alten Sportler aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sowie die Verletzung weiterer Läufer geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Veranstalter vor, unzureichend bekleidete Läufer nicht aus dem Rennen genommen und das Ziel des Laufs nicht in tiefere Lagen verlegt zu haben.

Die Anklage ist der Ansicht, K. hätte damals das Rennen wegen des schlechten Wetters und der Prognosen für den Gipfelbereich erst gar nicht starten dürfen. Auch sei er zu einem sensiblen Zeitpunkt, als nämlich die ersten Läufer das Gasthaus Sonnalpin in 2580 Metern passierten, per Funk oder Handy nicht erreichbar gewesen.

Der Tod der beiden Teilnehmer hat den Veranstalter jedenfalls nicht davon abgebracht, das Rennen in diesem Jahr abzusagen. Allerdings ist er vorsichtiger geworden und verwies er auf ein "überarbeitetes Sicherheitskonzept". Alle Starter mussten vor dem Rennen unterschreiben, dass sie auch gegen ihren Willen aus dem Rennen genommen werden können.

Auch hatte sich der Veranstalter vorbehalten, das Rennen abzubrechen und sogar noch während der Veranstaltung kurzfristig über eine Streckenverlegung oder Verkürzung der Distanz zu entscheiden. Damit wollte sich K. auch gegen etwaige Regressansprüche absichern, die einige enttäuschte Teilnehmer im Jahr 2007 angemeldet hatten, als das Ziel aufgrund des schlechten Wetters in tiefere Höhenlagen verlegt worden war.

Tatsächlich mussten die Veranstalter in diesem Jahr dann Abstand vom Gipfelsturm nehmen. Weil bis zu 60 Zentimeter Schnee auf der Zugspitze lagen, mussten die Läufer auf eine Alternativroute ausweichen, die auf der nur 1714 Meter hohe Grubigalm bei Lermoos in Tirol endete. Viele Läufer fanden die 13 Kilometer lange Strecke über 700 Höhenmeter nur wenig attraktiv und verzichteten daher auf einen Start.

Für den Prozess in München sind vom Gericht 21 Zeugen und ein Sachverständiger der Rechtsmedizin geladen. Das Urteil soll nach fünf Prozesstagen am 1. Dezember fallen.

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Autor:  Iris Hilberth
Datum:  8 | 12 | 2009
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