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"5 gegen Jauch": Wie fair ist RTL wirklich?

"Wie schlau ist Jauch?" Mit dieser Frage fordert RTL seine Zuschauer auf, Fragen für eine neue Quizshow einzusenden, die der Showmaster nicht beantworten kann. Der Umgang mit der Kreativität von Zuschauern befremdet Experten. Von Ralf Siepmann

Bringen Sie Günther Jauch ins Grübeln, lockt der Kölner Sender auf seiner Homepage. Doch wie frei die Fragen tatsächlich sind wird klar, wenn man die Teilnahmebedingungen für das Quiz durchließt.
"Bringen Sie Günther Jauch ins Grübeln", lockt der Kölner Sender auf seiner Homepage. Doch wie frei die Fragen tatsächlich sind wird klar, wenn man die Teilnahmebedingungen für das Quiz durchließt.
Foto: ddp

"Wie schlau ist Günther Jauch wirklich?" Mit dieser Frage umwarb RTL kürzlich seine Zuschauer. Bis zum 12. Juli sollten die für das neue Quizformat "5 gegen Jauch" eine Frage mit vier Antwortmöglichkeiten einsenden, "von der Sie glauben, dass sie Jauch niemals beantworten kann".

Auf die Schlüsselfrage, wie fair dabei RTL mit seinen Zuschauern umgeht, dürfte es wohl keine vier Antwortmöglichkeiten geben. Die Teilnahmebedingungen seien offenkundig so angelegt, meint der Kommunikationswissenschaftler Hans-Jürgen Weiss (Berlin/Potsdam), "dass sich der Sender kostenfrei viele kreative Fragen sichern will, die meisten Einsender jedoch nicht wirklich eine Chance haben, gegen Jauch anzutreten".

Zur Sache

"5 gegen Jauch" ist eine neue

Sendung, die RTL am 4. September

ausstrahlen will. Die Grundidee ist ein Rollentausch: Günther Jauch, Moderator der populären Quizshow "Wer wird Millionär?", soll nun seinerseits gegen fünf Kandidaten antreten und deren Fragen beantworten, die ebenfalls nach dem Multiple-Choice-Prinzip mit vier Antwortvarianten gestellt werden. Der Kölner Sender hatte Zuschauer aufgefordert, Fragen einzusenden und sich für die Teilnahme zu bewerben.

Mit der Einsendung via E-Mail mussten die Zuschauer Teilnahmebedingungen der Firma RTL interactive anerkennen.

Da wird vorgegeben, dass alle Rechte an den Fragen "einschließlich der Antwortmöglichkeiten umfassend auf den

Produzenten übergehen", dass ihm "das Recht zur umfassenden zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung in allen Medien zusteht". Das gelte auch dann, wenn der Einsender nicht als Kandidat für die Sendung "5 gegen Jauch" ausgewählt werden sollte.

"Bringen Sie Günther Jauch ins Grübeln", lockt der Kölner Sender auf seiner Homepage. "Egal, ob Mathematik, Geschichte, Politik oder Essen & Trinken, bei der Wahl der goldenen Frage sind Sie völlig frei." Wie schnell es mit der Freiheit bei RTL dann aber vorbei sein kann, machen die Teilnahmebedingungen für das Quiz unmissverständlich klar.

Wer in der Hoffnung, einer der fünf Herausforderer Jauchs in der Sendung am 4. September sein zu können, eine möglichst unlösbare Aufgabe ersonnen hat, musste registrieren, dass er mit der Bewerbung sein geistiges Eigentum praktisch abzutreten hat.

Weiss, ein Kenner der Szene der privaten TV-Anbieter in Deutschland überhaupt, zur FR: "Was auf jeden Fall in den Teilnahmebedingungen fehlt, ist eine verbindliche Klarstellung, dass die eingesandten Fragen nicht für andere Zwecke als jenen verwendet werden, die fünf Herausforderer von Jauch zu rekrutieren." Man wisse als Einsender gar nicht, ob die eingereichte Frage samt Antwort-Alternativen nicht für das RTL-Hauptformat "Wer wird Millionär?" verwendet werde.

Andreas Jaik ist Geschäftsführer und Chefredakteur der Kölner Produktionsgesellschaft I & U, die die neue Sendung und viele andere Formate wie "stern tv" für Jauch, Alleingesellschafter der Firma, realisiert. "Tausende Zuschauer", teilte Jaik der FR auf Anfrage mit, hätten Fragen eingesandt. Kritik an den Teilnahmebedingungen mag er nicht folgen: "Diese sind ja auch, wie es sich gehört, klar und deutlich nachzulesen."

Eben dies sieht der Experte des Privatfernsehens völlig anders. "Zumindest sollte expressis verbis geregelt sein", meint Weiss, "dass die Einsendungen ausschließlich zur Verwendung für ,5 gegen Jauch ausgewiesen oder honoriert werden." Im Grunde, schlägt der Fachmann vor, brauche es dann jeweils einen Honorarvertrag für den Fall, dass der Sender die Einreichungen beliebig weiterverwenden wolle.

Ideen und Eigentum

Ist die Rekrutierung von Fragen für "5 gegen Jauch" ein simpler Weg, ohne Mühe und Kosten an originelle Fragen für Jauchs Hauptformat zu gelangen? Insbesondere die großen Medienunternehmen fordern seit kurzem, der Ausbeutung von geistigen Leistungen - zum Beispiel im Internet - einen Riegel vorzuschieben. Die "Hamburger Erklärung" europäischer Verlage, die den besseren Schutz "der geistigen Wertschöpfung" verlangt, ist wesentlich von Gruner & Jahr initiiert worden. Der Verlag gehört - wie RTL - zum Medienkonzern Bertelsmann.

"Ich finde es schon befremdlich", meint Weiss, "wie unsensibel in einer Zeit, in der sich die Medienhäuser gegen die Verrohung im Umgang mit dem geistigen Eigentum wehren, mit dem geistigen Eigentum der Interessenten an dieser Sendung umgegangen wird."

An dieser Stelle hakt auch der Direktor der für RTL zuständigen Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Reinhold Albert, ein. Die Teilnahmebedingungen für die Sendung bewegten sich innerhalb der Vertragsfreiheit. "Auf dem Hintergrund der aktuellen Debatte um den Schutz von Leistungsrechten im Internet" - so Albert zur FR - "sollte die generelle Freigabe der eingesandten Fragen für die Verwendung durch die Produktionsfirma jedoch noch einmal überprüft werden."

Offenbar hat allein schon die FR-Anfrage bei I & U zu Reaktionen geführt. Schlechtes Gewissen? "Selbstverständlich", so Jaik am Dienstag zur FR, "erhalten die Zuschauer, deren Fragen ausgewählt werden, eine kleine Belohnung." Davon ist in den bisher von RTL kommunizierten Spielregeln nicht die Rede.

Autor:  RALF SIEPMANN
Datum:  19 | 8 | 2009
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