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ARD und ZDF: Streit um öffentlich-rechtliche Webseiten

Die Online-Angebote von ARD und ZDF sind kurz vor der Verabschiedung des nächsten Rundfunkstaatsvertrags weiter umstritten.

Politisch umstritten: die Online-Angebote von ARD und ZDF - hier die Webseiten der heute-Nachrichten und der Tagesschau .
Politisch umstritten: die Online-Angebote von ARD und ZDF - hier die Webseiten der heute-Nachrichten und der Tagesschau .
Foto: Screenshot FR

München/Hamburg. Die Online-Angebote von ARD und ZDF sind kurz vor der Verabschiedung des nächsten Rundfunkstaatsvertrags weiter umstritten.

Der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Wolf-Dieter Ring, äußerte sich insbesondere skeptisch über den im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehenen Drei- Stufen-Test für neue Internet-Angebote von ARD und ZDF. "Der Drei-Stufen-Test wird zu einem Dauerproblem bei der Rechtsanwendung werden", sagte Ring der Deutschen Presse-Agentur dpa in München.

Der Entwurf des Staatsvertrags, mit dem Vorgaben der EU umgesetzt werden, beschäftigt die Ministerpräsidenten in dieser Woche bei ihrer Konferenz in Dresden, über deren Ergebnisse am Freitag in einer Pressekonferenz berichtet wird. Nach Angaben des Chefs der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann (CDU), gibt es keine Differenzen mehr. "Wir haben uns in allen wesentlichen Dingen geeinigt", sagte er am Dienstag in Dresden. Der Vertrag solle in Dresden verabschiedet und bis Ende des Jahres unterzeichnet werden. Anschließend muss er von allen Landesparlamenten gebilligt werden.

Mit dem Drei-Stufen-Test soll bei jedem neuen Angebot geprüft werden, ob es vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist, ob es zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und wie teuer es ist. Die seit langem erhobene Forderung nach externer Beteiligung bei dieser Prüfung ist im Vertragsentwurf teilweise berücksichtigt worden. So wird eine gutachterliche Beratung bei der Frage, wie sich das neue Angebot auf den Medienmarkt auswirkt, zwingend vorgeschrieben.

Ring, der selbst Mitglied in mehreren Medienkontrollkommissionen und Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz ist, beklagt vor allem die rein interne Prüfung der Internet-Angebote. "Wenn die Gremien von ARD und ZDF die Prüfung selbst oder mit allenfalls selbst zu wählenden externen Gutachtern vornehmen, kann nicht von Neutralität gesprochen werden." Zudem müsse klar sein, dass der Drei-Stufen-Test auch für die in den vergangenen Jahren bereits ungeregelt ins Netz gestellten Senderangebote gelte.

Ähnlich äußerte sich am Dienstag der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), der in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten appellierte, "die letzte Chance für wesentliche Verbesserungen zu nutzen". VPRT-Präsident Jürgen Doetz verlangte, den Drei-Stufen-Test für alle bestehenden und neuen digitalen Angebote von ARD und ZDF als verpflichtend einzuführen und seine Umsetzung gesetzlich zu definieren. Zudem müsse eine externe Kontrolle zwingend vorgesehen werden, auch wenn die letzte Entscheidung bei den Anstaltsgremien liege.

Im Gegensatz zum VPRT sehen die Grünen in dem Staatsvertrag eine zu weitgehende Einengung der öffentlich-rechtlichen Sender. Mehrere Abgeordnete des Bundestags, des Europaparlaments sowie mehrerer Landtage forderten die Ministerpräsidenten auf, aus diesem Grund den Vertrag nicht zu beschließen. Insbesondere wenden sich die Medienpolitiker dagegen, dass ARD und ZDF bestimmte Inhalte nur sieben Tage lang ins Netz stellen dürfen. Gerade dieses unterstützt ausdrücklich der VPRT, nach dessen Vorstellungen eine Verlängerung der Sieben-Tage-Frist "grundsätzlich nicht oder allenfalls in begründeten Einzelfällen möglich sein" soll. (dpa)

Datum:  21 | 10 | 2008
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