Die beiden Journalisten, die 2008 im Magazin Spiegel und im Online-Portal der Wochenzeitung Die Zeit über den sogenannten Sachsensumpf berichtet haben, wurden am Freitag vor dem Amtsgericht Dresden wegen übler Nachrede zu jeweils 2 500 Euro Strafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten ursprünglich eine Geldstrafe von je 6 000 Euro gefordert und den freiberuflich arbeitenden Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt nicht nur üble Nachrede, sondern auch Verleumdung vorgeworfen. Die beiden Nebenkläger, zwei Juristen, die sich durch die Artikel verleumdet fühlten, hatten sogar eine Freiheitsstrafe gefordert.
Sowohl die Journalisten als auch die Staatsanwaltschaft sagten der Berliner Zeitung, dass sie Rechtsmittel einlegen wollen. „Wir prüfen, ob wir in Berufung gehen“, sagte Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Arndt Ginzel sagte: „Dieses Urteil wird keinen Bestand haben.“ Hätte es Bestand, „könnten wir es gleich sein lassen mit dem investigativen Journalismus. Dann wäre es nicht mehr möglich, sich kritisch mit der Arbeit von Staatsanwälten zu beschäftigen“.
Unter anderem kritisieren Ginzel und Arndt, dass sie von genau jener Staatsanwaltschaft verklagt worden seien, deren Arbeit sie kritisiert haben. Ginzel sagte: „Wir werden das Urteil anfechten. Wenn es sein muss, gehen wir bis zum Bundesverfassungsgericht.“
Die Spiegel-Artikel handelten von einer Korruptionsaffäre in Sachsen sowie von angeblich kriminellen Netzwerken, in die Anfang der 1990er-Jahre Vertreter von Justiz und Politik verstrickt gewesen sein sollen. Es ging um Bandenkriminalität, Amtsmissbrauch und Kinderprostitution. Unter anderem war die Rede von zwei Richtern, die in dem Leipziger Bordell „Jasmin“ verkehrt sein sollen, in dem Minderjährige gearbeitet hätten. In dem Artikel warfen die Journalisten den Richtern vor, sich dadurch erpressbar gemacht und in der Folge Verfahren beeinflusst zu haben. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, stellte sie aber ergebnislos wieder ein.
Dies veranlasste die beiden Journalisten zu einem weiteren Artikel auf Zeit online, in dem sie die Arbeit der Staatsanwaltschaft kritisierten. Sie behaupteten, auf die Beamten sei angeblich Druck ausgeübt worden. Bis zuletzt habe das Gericht während der insgesamt 14 Prozesstage versucht herauszufinden, wer die Informanten bei der Polizei gewesen seien, sagte Ginzel nach dem Urteil am Freitag.
Verurteilt wegen Kritik an der Staatsanwaltschaft
Noch liegt die schriftliche Urteilsbegründung der Amtsrichter nicht vor (Aktenzeichen: 231 Cs 900 Js 28869/08). Strafmildernd auf das Urteil hat sich offenbar ausgewirkt, dass das Gericht den Vorwurf der Verleumdung fallen ließ. Im Fall des Spiegel-Artikels konnten außerdem die Vorwürfe gegen die beiden Journalisten nicht nachgewiesen werden. Für diesen Artikel hatte ein dritter Journalist, ein Redakteur des Nachrichtenmagazins, die Verantwortung für die fraglichen Formulierungen übernommen und der Spiegel eine Geldstrafe gezahlt. Zudem druckte der Spiegel eine Korrektur.
Verurteilt wurden die Journalisten letztlich wegen ihrer auf Zeit online geäußerten Kritik an der Staatsanwaltschaft. Diese Kritik hatten sie in Form einer Frage formuliert. Der zuständige Richter Hermann Hepp-Schwab sagte dazu: „Dies war keine offene Frage, sondern eine Tatsachenbehauptung.“ Er ging von einem Vorsatz aus. Thomas Datts Rechtsanwalt Steffen Soult verteidigte dessen Vorgehen: „Es darf Journalisten nicht verboten sein, kritische Fragen zu stellen.“
Mit den Vorgängen in der angeblichen Sachsensumpf-Affäre beschäftigt sich inzwischen ein Untersuchungsausschuss des sächsischen Landtages. Dort soll auch der Prozess gegen Arndt und Ginzel Thema werden, kündigte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Klaus Bartl, an. Man komme damit Forderungen von Journalisten- und Verlegerverbänden nach, sagte der Linken-Politiker.
Der Vorstandssprecher der Organisation Reporter ohne Grenzen, Michael Rediske, nannte das Urteil am Freitag einen „Skandal“. Der Dresdener Prozess zeige ein Muster, das dem von Ländern gleiche, in denen unliebsame Journalisten willkürlichen Strafverfahren ausgesetzt seien, um damit die Pressefreiheit zu unterdrücken.
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) bezeichnete das Urteil als überzogen. „Es ist schmerzlich für die Kollegen und schädlich für den Journalismus, dass Thomas Datt und Arndt Ginzel mit den Mitteln des Strafrechts verurteilt wurden“, sagte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Er erkennt in dem Urteil den Versuch, kritische und investigative Journalisten einzuschüchtern. Als außergewöhnlich bezeichnete es Konken, dass gegen die Journalisten mit den Mitteln des Strafrechts vorgegangen worden sei. Das Presserecht biete die notwendigen Instrumente, mit denen sich Betroffene gegen mögliche Fehler von Journalisten zur Wehr setzen könnten. Warum in Dresden anders vorgegangen wurde, sei „nicht nachvollziehbar“.
Die inkriminierten Artikel sind übrigens weiterhin beim Spiegel, auf Spiegel Online und dem Online-Portal der Zeit frei für jedermann zugänglich.
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