Wenn Britney Spears am Sonntag in der Berliner O2-Arena ihr einziges Deutschlandkonzert gibt, wird keine einzige Nachrichtenagentur darüber berichten, weder in Wort noch in Bild. Schuld ist das Management der Sängerin, das jegliche Weitergabe von Konzertfotos an Dritte untersagt hat und damit Nachrichtenagenturen aussperrt. Schließlich ist der Daseinszweck eines Deutschen Depeschendienstes oder einer Deutschen Presse-Agentur, ihre Kunden, die Redaktionen, zentral mit Bildmaterial zu beliefern. In einer gemeinsamen Aktion haben die Nachrichtenagenturen daher beschlossen, das Konzert zu boykottieren.
Auch wir würden uns eine breite Berichterstattung wünschen, sagte am Mittwoch eine Sprecherin der O2-Arena. Sie sieht sich jedoch gezwungen, die Vorgaben des Managements zu erfüllen. Lediglich die Fotoagentur Ginsburg Spaly sei zugelassen. Sie arbeitet im Auftrag des US-Managements von Britney Spears.
Fotografen sind bei Konzerten ständig Beschränkungen ausgesetzt, indem sie vor der Akkreditierung richtiggehende "Knebelverträge" unterschreiben sollen. Streitpunkte sind die mögliche Weitergabe und Archivierung der Fotos. Mit ihren Vorgaben wollen einige Künstler-Managements verhindern, dass einerseits Nachrichtenagenturen die Fotos in Datenbanken einspeisen, um den Redaktionen den Zugriff zu ermöglichen; andererseits wollen sie unterbinden, dass die Redaktionen die Fotos online veröffentlichen und somit ebenfalls dauerhaft zugänglich machen.
Die Beschränkungen im Fall der skandalumwitterten Popsängerin sind kein Einzelfall. Agenturen boykottierten zuletzt Konzerte von Leonard Cohen und Kiss. Dasselbe galt bei Mark Knopfler, der von den Fotografen gegen die Bezahlung von einem Euro sämtliche Nutzungsrechte weltweit abgetreten haben wollte. Aufsehen erregten vor drei Jahren die besonders strikten Vorgaben bei Robbie Williams. Die Dresdner Neuesten Nachrichten druckten daraufhin dort, wo über das Williams-Konzert hätte berichtet werden sollen, einen weißen Fleck; andere Zeitungen behalfen sich mit Handyfotos von Konzertbesuchern.
Die sind zwar auch untersagt. Da sich ein Konzertveranstalter jedoch kein Nutzungsrecht für (unerlaubt) von Besuchern gemachte Fotos einräumen lässt, kann er auch nicht gegen Zeitungen vorgehen, die Leserfotos veröffentlichen.
Auch einem Popstar steht das Recht am eigenen Bild zu. Es ist zudem verständlich, dass das Management eines Künstlers daran interessiert ist, an Erlösen aus Merchandising-Produkten beteiligt zu sein. Unter der Hand bestätigen Nachrichtenagenturen, dass der Handel mit Fotos neben dem redaktionellen auch einen zusätzlichen ökonomischen Aspekt hat. So verkaufen sie Fotos aus ihren Datenbanken etwa an Hersteller von Star-Kalendern. "Wir tun das nicht", sagt Asta Knoth, Chefin des ddp-Bilderdienstes, "und falls doch, dann nur nach vorheriger Genehmigung durch das Künstlermanagement." Knebelverträge für Fotografen basieren einerseits auf dem Recht eines Stars aufs eigene Bild und dem legitimen Hausrecht eines Konzertveranstalters. Gleichzeitig schränken sie das Recht der Medien auf unabhängige Berichterstattung und damit die Pressefreiheit ein.
Der Begriff Zensur steht im Raum, wenn ein Management dann auch noch zu veröffentlichende Fotos auswählen will. In individuellen Verhandlungen ist meistens durchaus Einvernehmen zu erzielen, sagt Asta Knoth. Bei AC/DC zum Beispiel einigte man sich darauf, dass Nachrichtenagenturen nur den Tourneeauftakt begleiten und bei allen weiteren Deutschlandkonzerten ausschließlich Fotografen regionaler Blätter zugelassen sind.
Im Fall von Britney Spears, die nur ein einziges Deutschlandkonzert gibt, heißt das für alle Zeitungen außerhalb Berlins: Entweder sie lassen eigene Berichterstatter anreisen, die die Verträge akzeptieren - oder es gibt eben keinen Bericht über Britney Spears - zum Nachteil der Sängerin, des Veranstalters, aber eben auch der interessierten Leser.
Manchmal sind es die kleinen, schönen Dinge am Rande, die beeindrucken. Die zeigen wir in unseren Bildern des Tages.