Auch Negativ-Werbung ist Werbung - wer wüsste das besser als die Werber. Und vielleicht war das ja die Absicht der Münchener Agentur Just Publicity, als sie für den 14. August zu einer "Work-in-progress-Sondervorführung" des Films "Der Baader-Meinhof-Komplex" lud. Denn die Einladung zur "Filmsichtung" hatte einen Pferdefuß: die Bedingungen . Die Journalisten, die daran teilnehmen wollten, mussten sich verpflichten, ihrem Beruf erstmal nicht nachzukommen: Sie sollten sich - unter Androhung einer Konventionalstrafe von zweimal 50 000 Euro - verpflichten, Besprechungen des Films nicht vor dem Starttermin am 17. September zu veröffentlichen, und Interviews nicht vor dem 12. September.
Regine Baschny von der Agentur verteidigte gestern ihr Vorgehen mit dem Hinweis, dass "in Ausnahmefällen mit Sondervorführungen bestimmten Medien" der Vorzug gewährt werde, "noch in der Fertigstellung befindliche Filme zu sichten".
In diesem Fall habe es eine Anfrage des SZ-Magazins gegeben, das ein Porträt über Martina Gedeck (die im Film Ulrike Meinhof spielt) vorbereitet habe. Sondervorführungen würden auch Magazinen mit langen Vorlaufzeiten gewährt, die sonst nicht berichten könnten. Die "Einhaltung gegenseitig vereinbarter Erscheinungsdaten" werde "durch einen Vertrag versichert".
Die Süddeutsche Zeitung (SZ), die den Casus veröffentlichte, hat beschlossen, den Film zu boykottieren. Und das Blatt bekam Unterstützung vom Deutschen Journalistenverband (DJV). Das "Bußgeld für Journalisten" sei völlig unakzeptabel, befand DJV-Vorsitzender Michael Konken und empfahl, dem Beispiel der SZ zu folgen. Wie das durchgehalten werden soll, ist allerdings die Frage.
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