Die wirtschaftliche Existenz von Medien darf durch staatliche und staatlich beeinflusste Institutionen nicht gefährdet werden, hieß es im Artikel 6 des Entwurfs der Europäischen Charta für Pressefreiheit, die jetzt in Hamburg von mehr als 50 Journalisten (darunter der Autor dieses Textes) aus 20 Ländern unterzeichnet wurde. Eine unmissverständliche Forderung, sollte man meinen, die den Unterzeichnern dennoch Kopfzerbrechen bereitete.
Die Formulierung "Staatliche oder staatlich-beeinflusste Institutionen" erschien vielen Teilnehmern als zu schwach. Ein russischer Journalist forderte die Aufnahme eines Verweises auf eine parteiische Justiz und mochte sich nicht mit dem Hinweis zufrieden geben, dass die Jurisdiktion nach den Regeln der Gewaltenteilung doch Teil des Staates sei.
Formulierungsfragen wie diese waren nicht zuletzt Ausdruck einer kulturellen Differenz. Während die Institutionen des Rechtsstaats in gefestigten Demokratien weitgehend als Garant für privaten und beruflichen Schutz angesehen werden, gehen gerade in Systemen staatsautoritaristischer Prägung von Recht und Justiz erhebliche Gefahren für den einzelnen aus. Aber kann man eine allgemeine Charta auf der Basis von Misstrauen formulieren? Die Unterzeichner der Hamburger Charta meisterten derlei Textschwierigkeiten letztlich in einer leidenschaftlich wie pragmatisch geführte Debatte um zehn verbindliche Grundsätze für eine von vielen Seiten bedrohte Pressefreiheit. Rührte die Gefahr früher vor allem aus dem Missbrauch staatliche Kontrolle her, so sind es heute subtile Formen der Einflussnahme von verschiedenen Seiten, die die Pathosformel von der freien Presse prekär erscheinen lassen.
Der Stern-Chefreporter Hans-Ulrich Jörges und die taz-Chefin Bascha Mika, die die Charta mit anderen initiiert haben, wissen um die begrenzte Reichweite ihrer zehn Gebote. Kollegen in Bedrängnis werden sich künftig mit Verweis auf die Charta gegen Verstöße gegen die Pressefreiheit zur Wehr setzen können. Die Hamburger Charta geht zunächst nach Brüssel. Die Initiatoren hoffen, dass die Anerkennung der zehn Grundsätze zur Bedingung für Beitrittsländer der EU gemacht werden wird. Was folgt, ist also der lange und mühsame Weg zur allgemeinen Verpflichtung auf demokratische Standards.
Eine wichtige Funktion, das wurde in der Hamburger Diskussion rasch deutlich, erfüllt die Charta bereits jetzt. So unterschiedlich die Arbeitsbedingungen von Journalisten in Albanien und Frankreich, Weißrussland, Serbien und Dänemark sein mögen, so ähnlich sind doch die Fragestellungen, wenn es um die Verteidigung des freien Zugangs zu Informationen geht, dessen Selbstverständlichkeit auch in funktionierenden Demokratien keineswegs gesichert ist. Für junge Demokratien, die sich noch immer in einem fragilen Transformationsprozess befinden, haben die Regeln der Charta einen integrativen Charakter. Das war es wohl auch, dass die Charta trotz widersprüchlicher Diskussionen nahezu pünktlich verabschiedet wurde.
Die vollständige Charta ist unter www.fr-online.de/medien zu lesen.
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