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Datenstrip rächt sich

Maßloses Plaudern im Netz wird zum Problem

Inzwischen häufen sich die Fälle, in denen sich allzu freizügige Kommunikation in so genannten Sozialen Netzwerken rächt. Jüngstes Beispiel: In der vergangenen Woche haben die Eltern einer 14-jährigen Realschülerin aus Bad Kissingen einen Brief des bayerischen Kultusministeriums erhalten, das die Entlassung des Mädchens "auch ohne vorherige Androhung" gerechtfertigt sieht. Das Mädchen ist damit offiziell wie auch eine ihrer Freundinnen von der Schule geflogen, nachdem beide auf der Internetplattform SchülerVZ über einen Lehrer hergezogen sind.

So wie sich die beiden Mädchen bei ihren Lästereien vor allem von ihren Lehrern unbeobachtet fühlten, ging es im März auch neun jungen Männern, die sich im Mutternetzwerk StudiVZ tummelten: In einer Gruppe, in der sich Mitglieder mit gleichen Interessen zusammenschließen, zogen sie über ihren Arbeitgeber, einen Hotelbesitzer her. Während das im Spreewald gelegene Hotel einen Storch im Logo trägt, nannten die Abfälligen ihre Gruppe "Der Storch muss hängen!" Darin machten sich die Lehrlinge und jungen Angestellten nach Recherchen des RBB über die Gehbehinderung ihres Chefs lustig. Außerdem sollen sie über Aktionen gegen das Haus diskutiert haben. Der Hotelbesitzer bekam von der Diskussion Wind und sah in den Äußerungen gar die Planung eines Anschlags. Die Folge: Der Hotelier setzte fristlose Kündigungen auf.

Die ungezügelte Plauder- und Prahlerei im Netz, vor der Datenschützer seit Jahren warnen, zeigt Folgen. Über beide Fälle werden Gerichte befinden müssen: Während die Eltern einer der beiden von der Schule verbannten Mädchen vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg Klage eingereicht haben, hoffen die ehemaligen Hotel-Mitarbeiter auf die Einsicht des Cottbusser Arbeitsgerichts.

Autor:  DANIEL BOUHS
Datum:  21 | 4 | 2008
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