Richter a. D. Günther Schnars hat heute noch schlaflose Nächte, wenn er an den 21. Januar 2008 zurückdenkt, als der Spiegel mit der Geschichte "Dreckige Wäsche" erschien. Sie traf ihn wie ein Blitz. In dem Beitrag über angebliche Verstrickungen sächsischer Juristen mit dem Leipziger Rotlichtmilieu fand sich Schnars als "Geschäftsfreund" eines Leipziger Bordellbetreibers wieder. Eine ehemalige Prostituierte soll ihn erkannt haben.
Noch schlimmer erging es Richter a. D. Jürgen Niemeyer: Der Jurist tauchte in dem Beitrag als der "nicht sonderlich freundliche" Freier "Ingo" auf, der "kein feiner Mann" war und eigentlich nur an einem interessiert: "hartem Sex mit blutjungen Frauen".
Namentlich genannt wurden beide Herren zwar nicht. Aber aufgrund ihrer Beschreibungen waren sie leicht identifizierbar.
Derzeit sitzen sie als Nebenkläger in einem Verfahren im Dresdner Amtsgericht: Angeklagt wegen Verleumdung sind zwei Leipziger Journalisten, Thomas D. und Arndt G., deren Namen unter dem Beitrag standen. Der Dresdner Büroleiter des Spiegel, auch in der Autorenzeile vermerkt, steht nicht vor Gericht: Das Magazin druckte eine Richtigstellung und akzeptierte eine Geldauflage von mehreren Tausend Euro.
Denn an den Vorwürfen ist nichts dran. Die Staatsanwaltschaft hält die Zitate für ehrverletzend und für falsch. Schnars begreift bis heute nicht, wie er in diesen unglaublichen Beitrag geraten konnte: Als er aus Wolfratshausen 1993 nach Leipzig versetzt wurde, gab es das betreffende Bordell gar nicht mehr.
Selbst der Puffbetreiber hat später ausgesagt, den bayerischen Juristen überhaupt nicht zu kennen. Die Spiegel-Autoren, so Schnars vor Gericht, hätten ihn vor der Veröffentlichung noch nicht einmal mit dem Vorwurf konfrontiert. Auch dass Niemeyer in dem Kinder-Bordell "Jasmin" verkehrt haben sollte, ist völlig unglaubwürdig: Die Aussagen ehemaliger Prostituierter sind gespickt mit Widersprüchen. In dem zwei Zimmer kleinen Wohnungsbordell wollen andere Ex-Prostituierte den Richter nie gesehen haben. Zwei der Frauen stehen demnächst selbst wegen Verleumdung vor Gericht.
Ehrverletzende Passagen
Die Angeklagten, die auch für Zeit Online über den angeblichen Sachsensumpf berichteten, haben in einer von ihren Anwälten verlesenen Erklärung bestritten, dass die beanstandeten Passagen von ihnen stammten. Der Spiegel-Artikel sei auch nicht von ihnen "legitimiert". Ihre Namen stehen zwar darunter, aber die ehrverletzenden Passagen sollen von jemand anderem stammen.
Den beiden drohen empfindliche Geldstrafen, Richter a. D. Schnars wünscht sich sogar Freiheitsstrafen. In dem Verfahren unter Leitung von Richter Hermann Hepp-Schwab, das vermutlich noch bis zum Monatsende geführt wird, sitzen die beiden auf ihren Plätzen und machen sich mit messdienerhaftem Eifer Notizen, so als seien sie Prozessbeobachter und nicht die Angeklagten.
Der Prozess ist eine der letzten Aufräumarbeiten in einem publizistisch-politischen Desaster namens "Sachsensumpf", das vor zwei Jahren Sachsen erschütterte. Eine Melange aus Hysterie, Halbwahrheiten, Gerüchten und Verschwörungstheorie, Sensationsschriftstellerei und Schlamperei hatte ein gigantisches Netzwerk aus Juristen, Ganoven, Polizisten und dem Rotlichtmilieu erschaffen, das den Freistaat in eine Art Sizilien verwandelt hatte.
Die Anschuldigungen fußten auf Akten überforderter Verfassungsschützer. Der Präsident der Behörde räumte später ein, es habe einen "Motorschaden" gegeben. Die involvierte Abteilungsleiterin wurde krankgeschrieben und legte später in einem Landtags-Untersuchungsausschuss einen Auftritt hin, bei dem Anwesende den Eindruck gewannen, beim Verfassungsschutz sei es wie in einem Tollhaus zugegangen.
Die Bundesanwaltschaft, um Hilfe gebeten, lehnte nach Prüfung Ermittlungen ab. Einen Sachsensumpf gebe es nicht, meinte Generalbundesanwältin Monika Harms damals. Und empfahl heißgelaufenen Journalisten etwas mehr Kühle und Sachlichkeit.
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