Die Gespräche zwischen den Bundesländern und der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden möglicherweise doch nicht so einfach verlaufen wie bisher auf deutscher Seite angenommen. Bei einem Treffen zwischen Mitarbeitern der Generaldirektion und Rundfunkreferenten mehrerer Bundesländer gab es Kritik an dem vorliegenden Staatsvertragsentwurf. Das meldet der Branchendienst Funkkorrespondenz.
Konkret bemängeln die EU-Beamten, dass der Drei-Stufen-Test künftig nur für neue oder wesentlich veränderte Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Online-Bereich gelten soll. Im Bereich Digitalfernsehen wollen die deutschen Bundesländer ARD und ZDF beauftragen, entsprechende Programme mit bestimmten Schwerpunkten zu betreiben.
Nach Auffassung der Brüsseler Kommissionsmitarbeiter ist das dreistufige Prüfverfahren auf alle neuen oder wesentlich veränderten Digital-TV- und Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anzuwenden. Zudem habe der Drei-Stufen-Test für alle entsprechenden Angebote zu gelten, die seit Mai 2007 verfügbar oder künftig geplant seien. Ende Juli erst hatte der rheinland-pfälzische Staatskanzleichef Martin Stadelmaier (SPD) mitgeteilt, dass die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission "keine grundlegenden Einwände" gegen den Arbeitsentwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags habe. Rheinland-Pfalz koordiniert die Medienpolitik der Bundesländer.
In dem neuerlichen Gespräch haben die deutschen Vertreter betont, dass es Sache des Mitgliedstaats sei, wie die Vorgaben in puncto Digitalfernsehen von ARD und ZDF konkret geregelt werden würden. In diesem Fall habe man sich entschieden, die Modalitäten für die Neugestaltung der digitalen Spartenprogramme im Rundfunkstaatsvertag direkt festzuschreiben, so dass ein Drei-Stufen-Test dafür nicht mehr erforderlich sei. Dass nach Auffassung der Kommissionsbeamten hier nun dennoch das dreistufige Prüfverfahren angewendet werden soll, verwundert darum zumindest insofern, als die EU-Kommission die Anfang 1997 gestarteten Fernsehspartenkanäle Phoenix und Kinderkanal (Kika) 1999 genehmigt hatte.
Am 16. September treffen sich die Kommissionsbeamten erneut mit den deutschen Rundfunkreferenten, um ihre Gespräche über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fortzusetzen. In der ersten September-Woche wollen die EU-Mitarbeiter mit den Vertretern des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) über die Neufassung beraten. FR
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