Der hessische Landtag hat am Dienstagabend ein Gesetz für den privaten Rundfunk beschlossen, aber ein Schlusspunkt war das voraussichtlich nicht. Die SPD und die hessische Landesregierung dürften sich ein weiteres Mal vor dem Bundesverfassungsgericht wiedersehen.
Roland Kochs CDU/FDP-Regierung schränkt den Zugang der SPD-eigenen DDVG zum privaten Rundfunk erneut erheblich ein, gegen die Stimmen von SPD, Grünen und Linken. Im ersten Anlauf waren die Koalitionäre von den Richtern in Karlsruhe zurückgepfiffen worden. Wer die neue Variante ablehne, müsse "den Weg gehen, den jeder, der mit einem Gesetz nicht einverstanden ist, gehen kann", sagte der Leiter von Kochs Staatskanzlei, Stefan Grüttner (CDU). Damit steuere die Regierung "sehenden Auges" auf eine weitere Niederlage vor dem Verfassungsgericht zu, mahnte Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir.
Mit dem Gesetz verbietet Hessen es parteinahen Unternehmen, Rundfunksender zu betreiben, wenn sie dort einen "bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder Programminhalte" nehmen können. Das Gesetz legt nicht fest, bei wie viel Prozent Anteil ein solcher Einfluss gegeben ist. Darüber soll die Landesmedienanstalt entscheiden.
Vergeblich schlug der SPD-Medienpolitiker Michael Siebel vor, die Grenze der Parteienbeteiligung genau zu bestimmen. Die Sozialdemokraten brachten jetzt eine Obergrenze von 15 Prozent ins Spiel. Doch darauf ließen sich CDU und FDP nicht ein.
In einer Landtags-Anhörung hatten fast alle Experten schwere rechtliche Bedenken gegen das Gesetz geltend gemacht. Minister Grüttner wies das zurück mit dem Argument, es habe sich um Politiker der SPD und deren "Leib- und Magen-Gutachter" gehandelt. Die CDU-Abgeordnete Karin Wolff verwies auf die wenigen Fachleute, die das Gesetz für verfassungsgemäß erklärt hatten.
Im ersten Anlauf hatte Koch im Jahr 2000 jede Beteiligung von Parteien am privaten Rundfunk verboten. Das Gesetz traf nur die SPD. Ihr gehört die DDVG, die heute auch 40 Prozent der Frankfurter Rundschau besitzt. Sie musste ihren 2,3-Prozent-Anteil an dem hessischen Radiosender FFH verkaufen. Die Karlsruher Richter kippten das hessische Gesetz.
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