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ARD vor Gericht: Intendanten vor Gericht

Man habe sie "ausgegrenzt, diskriminiert und missachtet" wirft der Anwalt Verena Wiedemanns der ARD-Führungsebene vor. Generalsekretärin Wiedemann verklagt die öffentlich-rechtliche Sendeanstalt wegen Mobbing.

Verena Wiedemann übernahm 2006 das neu geschaffene ARD-Generalsekretariat.
Verena Wiedemann übernahm 2006 das neu geschaffene ARD-Generalsekretariat.
Foto: dpa

Die Führungsebene der ARD wird von einer schweren arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung erschüttert. Die Generalsekretärin der ARD, Verena Wiedemann, hat vor dem Arbeitsgericht Berlin unter anderem Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen massiven Mobbings durch Intendanten der ARD erhoben (Geschäftszeichen: 59 Ca 1881/11). Ihr Anwalt, Hans Georg Meier (Berlin), sagte gestern in der mündlichen Verhandlung vor der 59. Kammer, „Ausgrenzung, Diskriminierung und Missachtung“ seiner Mandantin seien derart massiv gewesen, dass Verena Wiedemann infolgedessen psychisch erkrankt sei und sich in medizinischer Behandlung befinde. Der Anwalt der ARD, Günter Schmitt-Rolfes (München) wies die Vorwürfe zurück und verwies darauf, dass die Intendanten bereit seien, das Arbeitsverhältnis mit Wiedemann fortzusetzen.

Das Generalsekretariat war im Jahr 2006, vor allem auf Initiative des damaligen WDR-Intendanten Fritz Pleitgen, in Berlin eingerichtet worden. Es soll den alle zwei Jahre wechselnden ARD-Vorsitz in der Geschäftsführung des Senderverbundes unterstützen. Auf der Website intern.ARD.de heißt es, die Generalsekretärin sei „mit verantwortlich für die strategische Positionierung der ARD, die Interessenvertretung nach außen und die Öffentlichkeitsarbeit“. Wiedemann wirft den Intendanten der ARD vor, ihr in den vergangenen Jahren vertragswidrig Aufgaben entzogen zu haben, etwa die Zuständigkeit für die Pressearbeit. Ihre zwei persönlichen Referenten seien eingespart und sie selbst zu wichtigen Sitzungen nicht eingeladen worden.

Umzug in "Besenkammer"

Hintergrund der Auseinandersetzung sei die Absicht der ARD, das Generalsekretariat wieder abzuschaffen, sagte Rechtsanwalt Meier der Frankfurter Rundschau. In diesem Fall müsse Wiedemann jedoch freigestellt werden. Es würden Versorgungsbezüge für sie fällig, die die ARD nicht zahlen wolle. Deshalb habe sie beschlossen, das Sekretariat weiterzuführen und seine Mandatin derart zu mobben, dass sie von sich aus kündige. Ein weiteres Indiz für die wahren Absichten der Intendanten mit dem Generalsekretariat sei dessen beschlossener Umzug zum 1. Juli. Dann müsse das Generalsekretariat seine bevorzugte Lage am Schiffbauerdamm in der Nähe zur Politik aufgeben und in das Gebäude des RBB umziehen, in eine „Besenkammer“ (Meier). Der Anwalt kündigte an, der Prozess werde ein „Riesenverfahren“. Er beabsichtige, sämtliche Intendanten als Zeugen vor das Landgericht laden zu lassen. Schmitt-Rolfes, Anwalt der ARD, warf Wiedemann vor, sie akzeptiere nicht, dass das Generalsekretariat den ARD-Vorsitz lediglich „unterstütze“. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass eine weitere Zusammenarbeit offensichtlich schwierig sei, wenn Verena Wiedemann infolge der bisherigen Zusammenarbeit psychisch erkrankt sei. Wann das Verfahren vor dem Arbeitsgericht fortgesetzt wird, ist offen. Schmitt-Rolfes bat das Gericht um mindestens zwei Monate Zeit, die er zur Erwiderung der 124-Seiten umfassenden Klageschrift benötige. Das Gericht erklärte sich einverstanden.

Autor:  Christian Bommarius
Datum:  22 | 3 | 2011
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