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Internet-PC: Gericht hebt GEZ-Gebühr auf

Anders als Radios und Fernseher sind internetfähige PCs nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar. Deshalb müssen dafür auch keine Gebühren bezahlt werden, urteilt des Verwaltungsgericht Münster.

Das Logo der Gebühreneinzugszentrale.
Das Logo der Gebühreneinzugszentrale.
Foto: dpa

Münster. Für einen Computer mit Internetzugang müssen nicht automatisch Rundfunkgebühren gezahlt werden. Erstmals in Nordrhein-Westfalen hob das Verwaltungsgericht Münster am Montag einen entsprechenden Gebührenbescheid des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf.

Im aktuellen Fall hatte der WDR von einem Studenten GEZ-Gebühren verlangt, weil dessen Internet-PC auch das Empfangen von Hörfunk- und Radioprogrammen ermöglicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Gebührenfreiheit für Computer war zum Jahresbeginn 2007 gefallen. Seither müssen monatlich 5,52 Euro für internetfähige PCs gezahlt werden, sofern weder Fernseher noch Radio bereits bei der GEZ angemeldet sind.

Das Verwaltungsgericht Münster urteilte jedoch, anders als Radios und Fernseher seien internetfähige PC oder Handys nicht ausschließlich für den Rundfunkempfang einsetzbar. Aus dem bloßen Besitz könne daher nicht automatisch auf das Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden.

Internetfähige PC in Behörden, Unternehmen oder heimischen Arbeitszimmern würden in Deutschland derzeit noch für verschiedenste Zwecke genützt. Von der Möglichkeit, über das Internet Radio zu hören, machen dabei laut einer ARD/ZDF-Studie nur 3,4 Prozent der Internetnutzer Gebrauch.

Einschränkend heißt es in dem Urteil jedoch, die Kammer verkenne nicht, dass die tatsächliche Nutzung der Internet-PCs als Rundfunkgeräte in der Praxis nur schwer nachzuweisen sei. Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne den neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung der Regelung geboten. Andernfalls stelle die Rundfunkgebühr eine unzulässige Besitzabgabe für internetfähige PCs dar, erklärte das Gericht.

Seit Einführung der PC-Gebühr haben verschiedenen Verbände immer wieder die unübersichtlichen Zahlungsbedingungen für Verbraucher beklagt. Erst im August hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden, dass für beruflich genutzte Computer keine Rundfunkgebühren fällig werden, wenn sie im schon bei der GEZ gemeldeten Privathaushalt stehen. Der Inhaber einer Beratungsfirma sollte für den PC im Büro seiner Privatwohnung Rundfunkgebühr zahlen, obwohl er für seine privaten Geräte bereits Gebühren entrichtete. (ap)

(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Münster 7 K 1473/07)

Datum:  6 | 10 | 2008
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