Das große Werk nimmt Gestalt an: ARD und ZDF werden eigenproduzierte Sendungen 1:1 und sendungsbegleitende Angebote sieben Tage lang zur Gratis-Nutzung ins Netz stellen dürfen. Die beiden großen öffentlich-rechtlichen Sender aber werden sich einen Kanal für das Handy-TV teilen müssen. Und Deutschlandradio wird ein weiteres, digitales Programm auf den Äther bringen können.
Ein Jahr, bevor der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft treten soll, sind dessen Grundzüge festgelegt. Denn "über diese Punkte sind sich die Staatskanzleichefs weitgehend einig", sagte Martin Stadelmaier, Staatskanzleichef aus Rheinland-Pfalz und federführend in der Diskussion um Rundfunkfragen. Vergangene Woche hatte die Rundfunkkommission der Länder über die Richtlinien im neuen Vertrag beraten. Den öffentlich-rechtlichen Sendern werden doch nicht so enge Grenzen gesetzt, wie sie - mitunter lauthals und nicht immer frei von Hysterie - befürchtet hatten. Nicht gestattet wird ihnen, dass eingekaufte Spielfilme und TV-Serien abgerufen werden können. "Es ist klar, dass elektronische Angebote in die Rundfunkregularien hineinwachsen, wenn sie zu den EU-Medienrichtlinien passen", sagt Stadelmaier.
Drei-StufenTest ausreichend?
Der Drei-Stufen-Test, mit dem geprüft werden soll, ob neue Angebote den Wettbewerb verzerren, müsse noch diskutiert werden. Unklarheiten gebe es auch noch über die Funktion und den Einsatz von Sachverständigen und Gutachten. Die SPD-geführten Länder, so Stadelmaier, sähen den Drei-StufenTest und die vorgelegte Telemedien-Regelung - so nennt sich die Verfügung, nach der die TV-Sender ihre sendebegleitenden Angebote ins Netz stellen dürfen - als ausreichend an. Die Staatskanzleien unter CDU-Führung dagegen seien damit nicht einverstanden.
Zur Frage, wer denn kontrolliere, dass sich die TV- und Rundfunkanstalten an die Vorgabe über ihre Online-Angebote halten, haben die Staatskanzleichefs keine Bedenken. Gäbe es Beschwerden, seien die Intendanzen und die Rundfunkräte der jeweiligen Länder zuständig. Strafen und Sanktionen soll es nicht geben. "Wir wissen doch, dass das nichts bringt", sagte Stadelmaier.
Uneinig seien sich CDU- und SPD-geführte Länder darüber, wie "nicht-sendungsbegleitende Telemedien" genau definiert werden. Hier sei strittig, ob diese Online-Inhalte in Wort und Bild auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur beschränkt oder auch für den Bereich Unterhaltung zulässig seien. "Auf jeden Fall soll es für Kinder- und Jugendsendungen eine Ausnahmeregelung im Bereich Unterhaltung geben", sagte Stadelmaier. Auch über die Frage, was elektronische Presse ist, müssen die Länder noch eine Antwort finden. Es gehe darum, was konkret damit gemeint sei. Die europäischen Richtlinien seien da "nicht ausreichend genug", so Stadelmaier: "Ist das die 1:1-Übernahme der Printtexte oder des Contents, wie ihn etwa Spiegel-Online anbietet?"
Beschluss im Oktober
Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll fahrplanmäßig am 1. Mai 2009 in Kraft treten. Stadelmaier glaubt, dass die Ministerpräsidenten bei ihrer Konferenz am 12. Juni den "großen Linien" des jetzigen Vertragsentwurfs zustimmen werden. Auch wenn es viele Diskussionen geben werde, sei er zuversichtlich, dass die Regierungschefs im Oktober einen endgültigen Beschluss fassen könnten. Danach muss der Rundfunkstaatsvertrag noch von den Landtagen ratifiziert werden. Widerstand von seiten der EU-Kommission erwarte er nicht, sagt Stadelmaier.
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