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Öffentlich-Rechtliches Internet: Ohne Rezepte und Rendezvous

Seit 1. Juni gelten für die öffentlich-rechtlichen Sender verschärfte Gesetze. Weshalb ARD und ZDF große Teile ihres Internetangebots löschen und ihre Zuschauer verwirren. Von Daniel Bouhs

Was war das für ein Luxus: Wer wissen wollte, ob ihn sein Vermieter zwingen kann, das Haus zu renovieren, oder wer eine neue Liebe suchte, der konnte sich einfach auf die Seiten von ARD und ZDF klicken. Da fanden sich nämlich üppige Datenbanken, wie die für Urteile vom "Ratgeber Recht" (ARD), Vergleichsrechner für Strom und Gas von "Wiso" (ZDF) und das Dating-Portal "Liebesalarm" (WDR). Und Abertausende Rezepte der Kochshows.

Damit ist jetzt Schluss: Seit 1. Juni gelten für die öffentlich-rechtlichen Sender verschärfte Gesetze. Die zwölfte Novelle des Rundfunkstaatsvertrags zwingt ARD und ZDF, sich im Netz auf das Wesentliche zu konzentrieren. Die Sender reagieren: Wie berichtet, löscht das ZDF gut 80 Prozent seiner Netz-Inhalte. Der WDR begann schon zu Jahresbeginn damit, zunächst Rezepte zu löschen. Jetzt fliegen Urteilsdatenbank und Kuppel-Plattform ebenso raus wie ein Gehaltsrechner, Linklisten und Spielereien wie die virtuelle "Zimmer-frei-WG".

Das sorgt für Erleichterung bei der Konkurrenz. Verleger und Privatsender warnen seit Jahren vor einer gebührenfinanzierten Wettbewerbsverzerrung: Wenn ARD und ZDF im Netz kostenlos Service und ein opulentes Angebot an Nachrichten bieten, kauft keiner mehr Zeitungen und Zeitschriften. Und Privatsender fürchten weniger Nutzer - und damit weniger Werbeeinnahmen.

Opfer der restriktiven Vorschriften ist andererseits aber die Allgemeinheit, die ARD und ZDF fast acht Milliarden Euro an Gebühren pro Jahr zuschiebt. Immerhin werden gerade Tausende bereits bezahlte und produzierte Internetseiten gekillt. Und die neuen Regeln begrenzen auch Audio- und Videoangebote von ARD, ZDF und Deutschlandfunk.

Die Länder, in Deutschland für die Medien zuständig, erlauben ARD und ZDF im Grundsatz nur noch, Beiträge sieben Tage lang auf ihre Web-Seiten zu stellen. Sport darf sogar nur einen Tag im Netz bleiben; eingekaufte Filme und Serien gar nicht mehr. Einzig Zeitgeschichte darf für ewig im Netz bleiben, um dem Bildungsauftrag gerecht zu werden.

Das Problem: Die Begrenzung der "Verweildauer widerspricht den Nutzergewohnheiten. So mahnen auch Experten wie der Darmstädter Medienprofessor Klaus Meier, es entspreche "nicht dem Charakter des Internets, Inhalte automatisch zu entfernen".

Doch die Sender werden sich häufig aus dem Sieben-Tage-Korsett befreien können: Begründen sie in einem Konzept, welches Angebote für die Gesellschaft ein Mehrwert wäre und die private Konkurrenz nicht schädige, können ihre Kontrollgremien dafür sorgen, dass einzelne Offerten länger im Netz stehen. Diese Einzelfälle dürften sich schnell häufen. ARD und ZDF schreiben gerade mehr als 40 solcher Konzepte. Deren Prüfung wird allein bei den neun ARD-Anstalten gut fünf Millionen Euro kosten. Kommen die Anstalten mit ihren Plänen durch, wird es für Zuschauer und Hörer richtig kompliziert: Während die ARD eigenproduzierte Filme und Serien drei Monate lang zum kostenfreien Abruf anbieten will, plant das ZDF mit sechs Monaten. Viele Informationssendungen beider Sender sollen für ein Jahr online stehen, einige Datenbanken etwa von "Tagesschau" und "Tagesthemen" sogar auf ewig.

Das Konzept für das Internetangebot des Hessischen Rundfunks etwa ist 72 Seiten dick. Grotesk dabei: Aktuelle Sendungen aus der Region wie "Maintower und "Hessen Aktuell" sollen die Sieben-Tages-Frist nicht überschreiten. Der Sender versucht nicht, seine Kernkompetenz vor dem Verweildauer-Ghetto zu schützen. Magazine wie "Defacto", regionaler Talk und die Dokumentationen der "Hessen Reporter" sollen hingegen bis zu einem Jahr greifbar bleiben, wie auch das Kabarett. Der Zuschauer wird das nicht verstehen.

Verlage freut, dass ARD und ZDF keine "elektronische Presse" mehr vorzuhalten dürfen, wie es nun im Gesetz heißt. Doch die "Tagesschau" wird es sich nicht nehmen lassen, Beiträge und Hintergründe in Dossiers zu bündeln. Verboten ist das auch in Zukunft nicht. Wohl aber, dafür exklusive Internet-Inhalte zu produzieren.

Tagesschau.de zeigt, wie sich mit den "sendungsbezogenen Inhalten" eine opulente Seite bestücken lässt: Anders als noch vor wenigen Jahren verzichtet man weitgehend darauf, eigene Texte zu recherchieren und Agenturen zusammenzuschreiben. Stattdessen stellt man die Manuskripte der gesendeten Fernseh-, vor allem aber der Hörfunkbeiträge ins Netz. Vielen Nutzern reicht das offensichtlich: Tagesschau.de lockte zuletzt 20 Millionen Besucher pro Monat.

Autor:  DANIEL BOUHS
Datum:  5 | 6 | 2009
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