In seiner Fernsehsendung „Ottis Schlachthof“ ist der Kabarettist und Schauspieler Ottfried Fischer („Der Bulle von Tölz“) im November wegen seiner Parkinson-Erkrankung endgültig von der Bühne gegangen. Im seit 2010 laufenden Rechtsstreit mit der Bild-Zeitung kämpfte er am Dienstag weiter vor Gericht für eine Verurteilung des Bild-Journalisten Wolf-Ulrich Schüler. Fischer betonte im Berufungsverfahren vor dem Landgericht München, er habe eine „Heidenangst vor einer Latte an Artikeln“ gehabt, als der Journalist seine Agentin im Herbst 2009 angerufen und ihr gesagt hatte, er besitze ein Video, das man nicht wirklich sehen wolle. Auf Nachfrage sagte Schüler, der Film zeige Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten. Das Video war heimlich aufgenommen worden. Fischer sagte: „Ich hatte Angst um meine Existenz.“
Eine Veröffentlichung könnte das Ende seiner Karriere bedeuten, warnte Fischers Agentin den Schauspieler damals. Er würde seinen Werbevertrag und wohl auch seine Fernsehrollen verlieren. Die Agentin schlug Fischer eine „offensive Pressepolitik“ vor, um seinen Ruf zu verbessern und riet ihm zu einem Interview mit Bild, in dem er seine Sicht der Dinge schildern sollte. Fischer willigte zunächst ein und gab Bild ein Interview, später verklagte er den Journalisten. Er fühlte sich erpresst, wie er sagte, und zu dem Interview gezwungen. Der Journalist ist deshalb wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs angeklagt. Schüler bestritt die Nötigung.
Das Amtsgericht verurteilte ihn im Oktober 2010 dennoch zu einer Geldstrafe, das Landgericht sprach ihn dagegen frei und das Oberlandesgericht ordnete ein ganz neues Verfahren an, für das eigentlich bereits am Dienstag ein Urteil erwartet wurde. Doch weil der Zeuge, der Bild das Video für 3000 Euro verkauft hat, nicht erschien und weil die Verteidiger des Journalisten weitere Zeugen befragen wollen, wurden für den 8. und 24. Januar zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Selbst dann wird das Urteil wohl kein Ende des Rechtsstreites bedeuten, sagte der Vorsitzende Richter. Es könnte bis vor das Bundesverfassungsgericht kommen.
Dann könnte auch ein Rechtsgutachten eine Rolle spielen, das Springer beim ehemaligen Verfassungsrichter Winfried Hassemer in Auftrag gegeben hat. Darin kommt Hassemer zum Urteil, Schüler habe seriös recherchiert. Fischer Anwälte werten das Gutachten als „Nebelkerze“. Es gehe nicht darum, dass Journalisten recherchieren dürfen, sondern darum, dass sie nicht in den Intimbereich eindringen. „Unter der Gürtellinie ist Schluss“, sagte Fischers Anwalt Steffen Ufer am Dienstag. Es gebe einen großen Unterschied zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Schutz der Intimsphäre eines Prominenten, die in diesem Fall verletzt worden sei. Fischer erklärte den Unterschied, er habe sich zwar immer mal wieder in der Öffentlichkeit mit Freundinnen gezeigt, aber: „Meine Freundinnen sind in der Öffentlichkeit in der Regel angezogen.“
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