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Pressefreiheit: Das bisschen Zensur

Nach dem Krieg kämpften Politiker gegen zu viel Staatsferne in den Medien.

Freie Welt? Friedrich Steig und Erich Kestin als Schnorchel und Pinsel machen sich über Rote Bürokraten lustig.
Freie Welt? Friedrich Steig und Erich Kestin als Schnorchel und Pinsel machen sich über "Rote Bürokraten" lustig.
Foto: Getty

Rundfunk und Presse kontrollieren die staatlichen Gewalten. Dieses Bekenntnis der westlichen Militärregierungen zur Rundfunk- und Pressefreiheit war für die Mehrheit der deutschen Politiker eine Provokation. Das deutsche Reichspressegesetz aus dem Jahr 1874 verstand sich als Handhabe des Staates, die Presse nach Bedarf zu domestizieren. Bestand der Verdacht eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmungen, erlaubte es die Beschlagnahme von Zeitungen ohne Gerichtsbeschluss.

Verbunden mit dem "Ehrenschutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens" und den Straftatbeständen der Verleumdung und Beleidigung, hatte sich das Beschlagnahmerecht als Schikaneinstrument des Staates in den Augen seiner Anwender vortrefflich bewährt. Damit unterstanden die Zeitungen auch schon bis 1933 zumindest der partiellen staatlichen Kontrolle, anders als der Rundfunk - er wurde vollständig staatlich kontrolliert.

Die Zuständigkeit für den Rundfunk lag beim Reichspostministerium, die Post setzte die Gebühren fest und zog sie ein, und ein mit Vertretern von Landesregierungen und einem Abgesandten des Reichsinnenministeriums besetzter Ausschuss prüfte die Manuskripte. Die Versuche der Siegermächte, die deutschen Nachkriegspolitiker zur vollständigen Aufgabe der Staatskontrolle zu bewegen und die Medien als unbehinderte Kontrolleure des Staates einzusetzen, eskalierten zuweilen zu Nervenkriegen und waren nur bedingt erfolgreich.

Die Erwartungen der Ministerpräsidenten an den neuen, demokratischen Rundfunk hatte der württembergisch-badische Ministerpräsident Reinhold Maier (FDP) schon 1946 formuliert: "Ich habe mir gedacht, dass sich die Sache ungefähr so regeln müsste: Der rein technische Betrieb des Radios ist Sache der Post. Die Sendestationen gehen in das Eigentum des Reiches zurück, die politische Verantwortung trägt das Staatsministerium, und es wird je eine Intendantur oder Direktion für die Programmgestaltung unter einer zentralen Überwachung eingerichtet..., der Aufbau eines Propagandaministeriums aber soll vermieden werden." Maiers Vorstellungen deckten sich mit dem Kabinettsbeschluss der nordrhein-westfälischen Landesregierung, ihr gebühre "ein maßgebender Einfluss in wirtschaftlicher und propagandistischer Hinsicht auf den Rundfunk". Alle drei westlichen Siegermächte aber waren entschlossen, staatsunabhängige Rundfunkanstalten aufzubauen.

Seit Oktober 1946 war der englische Journalist Hugh Carleton Greene, ein Bruder des Schriftstellers Graham Greene, mit dem Ausbau des Nordwestdeutschen Rundfunks (NWDR) in Hamburg beschäftigt. Er plante, den NWDR in der britischen Zone nach dem Modell der BBC zu gestalten, also unabhängig von Regierung, Parteien und Parlament. Ein Hauptausschuss sollte eingesetzt werden, dem keine "Vertreter", sondern "Köpfe" angehören sollten: die Ministerpräsidenten der vier Länder der britischen Zone, die Rektoren von vier Universitäten, zwei Bischöfe der beiden Amtskirchen, die Vorsitzenden des Gewerkschaftsbunds, des Zeitungsverlegerverbands, der Verleger- und Buchhändlervereinigung.

Das hätte tatsächlich die größtmögliche Staatsferne des NWDR bedeutet, war also für die Vertreter aller deutschen Parteien inakzeptabel. Als der erste Hauptausschuss zusammentrat, war er nicht nur vergrößert, auch hatten die "Köpfe" den "Vertretern" Platz gemacht. Zwar blieben die Regierungschefs, aber aus den Bischöfen waren Rundfunkbevollmächtigte der Kirchen geworden, aus den Hochschul-Rektoren vier Vertreter des Erziehungswesens etc. Das wichtigste aber war: Sechs Mitglieder der Hauptausschusses gehörten zur SPD, zwei zur CDU, eines zur Deutschen Partei.

Ähnlich verlief der Aufbau der Sender in der amerikanischen Zone. Am hartnäckigsten leistete das Land Württemberg-Baden Widerstand gegen die Demokratisierung des Rundfunks. Zwischen Anfang 1946 und Ende 1949 lehnte die amerikanische Militärregierung vier Entwürfe eines Rundfunkgesetzes wegen demokratiewidriger Staatskontrolle ab. Ein Affront, den der CDU-Landtagsabgeordnete Josef Ersing mit den Worten kommentierte: " Wenn ihr Amerikaner nicht mehr hier seid, dann werfen wir das ganze Gesetz über den Haufen. Dann machen wir, was wir wollen."

Am Ende akzeptierten die Amerikaner resigniert einen Kompromiss: Ein siebenköpfiger Verwaltungsrat wurde eingerichtet, fünf seiner Mitglieder wurden vom Rundfunkrat gewählt, zwei vom Landtag. Der Rundfunkrat sollte 30 Mitglieder haben, darunter fünf vom Landtag Gewählte. Die übrigen Mitglieder des Rundfunkrats wurden von freien Organisationen und Institutionen gestellt. Zufrieden vermerkte Reinhold Maier zum Ausgang des Versuchs, den Rundfunk der Kontrolle des Parlaments und der Parteien zu entwinden: "Die Militärregierung war kaum aufgelöst, als der Landtag Abgeordnete in den Süddeutschen Rundfunk schickte." Josef Ersing hatte recht behalten.

Obwohl die Länder in ihren Verfassungen die Pressefreiheit garantierten, war es ihnen nicht gelungen, einen Entwurf vorzulegen, der den Vorstellungen der Militärregierung entsprach. Schließlich hatte diese auf eine einheitliche Regelung verzichtet und die Ministerpräsidenten aufgefordert, für ihre Länder eigene Gesetze erarbeiten zu lassen. Damit sahen sich unter anderem die Politiker Württemberg-Badens vor Probleme gestellt.

Nachdem die Militärregierung im September 1947 erneut einen Entwurf angemahnt hatte, beschloss der Landtag tatsächlich ein Pressegesetz: Von den 39 Paragraphen, die es enthielt, wies die Militärregierung 33 zurück. Der Chef der US-Militärregierung, General Lucius Clay, bilanzierte die Versuche der Besatzungsmächte, die westdeutschen Politiker von der Notwendigkeit eines freien Rundfunks und einer freien Presse zu überzeugen, ernüchtert: "Die deutsche Unfähigkeit, demokratische Freiheit wirklich zu erfassen, hat sich wohl auf keinem anderen Gebiet ... so deutlich gezeigt. Es schien unmöglich zu sein, zu einer Gesetzgebung zu gelangen, in der die Presse der regierenden Macht nicht auf Gnade oder Ungnade ausgeliefert war ... Beim Rundfunk war es fast genauso schwierig."

Autor:  CHRISTIAN BOMMARIUS
Datum:  25 | 2 | 2009
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