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Der Fall Jörg Kachelmann: Reine Unterhaltung

Kachelmann, der Name steht für die mediale Vorverurteilung. Sie hat ein grelles Licht auf das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit geworfen. Von Antje Hildebrandt

Jörg Kachelmann kommt frühestens nächste Woche auf freien Fuß.
Jörg Kachelmann kommt frühestens nächste Woche auf freien Fuß.
Foto: ddp

Die Zeit spielt gegen Jörg Kachelmann. Seit rund 100 Tagen sitzt der Meteorologe und Fernsehmoderator wegen des Verdachts der besonders schweren Vergewaltigung seiner langjährigen Ex-Geliebten in Untersuchungshaft. Und noch immer steht nicht fest, ob die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim überhaupt die Eröffnung eines Verfahrens zulässt. Nur eines gilt schon jetzt als sicher: Auf den Bildschirm wird der einst so beliebte ARD-Wetterpräsentator und Talkshowgastgeber wohl nicht mehr zurückkehren - ganz gleich, ob er das Gericht als freier Mann verlässt oder nicht.

Kachelmann, der Name steht für die mediale Vorverurteilung von Prominenten. Er hat ein grelles Licht auf das Spannungsverhältnis zwischen Persönlichkeitsrecht und Presse- und Informationsfreiheit geworfen.

Besorgt fragen sich Juristen und Medienwissenschaftler: Wie schwer wiegt das Persönlichkeitsrecht, wenn die Staatsanwaltschaft Mannheim nach der Verhaftung des Schweizer Meteorologen eine Pressemitteilung herausgibt, die ihn zwar nicht namentlich nennt, aber genügend Informationen enthält, um den Medien eine eindeutige Identifizierung zu ermöglichen?

Für den Hamburger Medienanwalt Matthias Prinz zeigt der Fall des inhaftierten Wettermoderators, wie es die Medien geschafft haben, das 2004 von dem Europäischen Menschengerichtshof verhängte "Caroline-Urteil" wieder aufzuweichen. Für die monegassische Prinzessin hatte der Medienrechtler seinerzeit gegen die Veröffentlichung von Fotos aus dem Privatleben seiner Mandantin geklagt.

"Niemand muss Eingriffe in seine Privatsphäre hinnehmen, wenn dies lediglich der Unterhaltung anderer dienen soll. Ein Eingriff muss vielmehr durch eine Information gerechtfertigt sein, die für die Gesellschaft von Bedeutung ist", fasst Prinz heute das Urteil zusammen.

Im Jahr 2008 wurde es vom Bundesverfassungsgericht teilweise wieder aufgehoben. Die Karlsruher Richter betonten damals zwar den Persönlichkeitsschutz von Prominenten in Situationen, in denen sie nicht mit Paparazzi rechnen müssen. Sie stärkten die Pressefreiheit aber dahingehend, dass sie es den Verlagen im Einzelfall freistellten, zu entscheiden, was sie für berichtenswert halten. Zwar müssten sie den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen berücksichtigen. Im Streitfall sollten jedoch die Gerichte entscheiden.

Für den Fall Kachelmann bedeutet das nach Einschätzung des Bonner Medienrechtlers Gernot Lehr, dass der TV-Meteorologe Schadensersatz von der Staatsanwaltschaft Mannheim einklagen kann, sollte das Verfahren gegen ihn gar nicht erst eröffnet werden. Dafür gibt es sogar einen ähnlich gelagerten Fall als Vorbild: 2003 verklagte der wegen schwerer Untreue angeklagte frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wegen Rufschädigung - mit Erfolg. Das Verfahren gegen den Manager wurde in zweiter Instanz eingestellt, das Land Nordrhein-Westfalen musste ihm ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zahlen.

Auch im Fall Kachelmann war es die Staatsanwaltschaft, die eine Medienlawine mit einer Pressemitteilung in Gang gesetzt hat. Am 22. März, zwei Tage nach der Verhaftung des Moderators am Frankfurter Flughafen, ließ sie in dürren Worten verlauten, sie ermittele gegen einen 51 Jahre alten Moderator wegen des Verdachts der Vergewaltigung.

Dem Journalisten werde vorgeworfen, Anfang Februar seine langjährige Freundin nach einem Streit in ihrer Wohnung gewaltsam zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Schon einen Tag später - der Name des Moderators hat es inzwischen in die Schlagzeilen geschafft - nennt auch sie Ross und Reiter und verkündet den "Haftprüfungstermin im Verfahren gegen Jörg Kachelmann".

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim, Oskar Gattner, spricht von einer "Minimal-Erklärung". Der Oberstaatsanwalt sagt, es sei absolut naiv zu glauben, dass die Nachricht von der Verhaftung Kachelmanns nicht auch ohne dieses offizielle Statement an die Medien gelangt wäre. Gattner sagt, die Behörde sei einerseits nach dem Landespressegesetz verpflichtet, ihrer Informationspflicht gegenüber der Presse nachzukommen. Dazu gehöre auch, dass die Kollegen nicht lügen dürften, wenn sie gefragt werden, ob es sich bei dem Beschuldigten um Jörg Kachelmann handele.

Andererseits sei man durchaus bestrebt, Prozesse im Gerichtssaal und nicht in der Öffentlichkeit zu führen, sagt er im Hinblick auf einen Bericht des Spiegel. In seiner ersten Juni-Ausgabe hatte das Nachrichtenmagazin aus Ermittlungsakten im Fall Kachelmann zitiert - offenbar mit dem Ziel, die Arbeit der Ermittler zu diskreditieren und Druck auf die Behörde auszuüben, um die Freilassung Kachelmanns zu erreichen.

Bislang jedoch ohne Erfolg: Über einen Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls hat die 5. Strafkammer noch nicht entschieden. An diesem Freitag soll es nun eine mündliche Haftprüfung geben. Der Spiegel hatte unter anderem Passagen aus einem aussagepsychologischen Gutachten über die Ex-Geliebte Kachelmanns zitiert, die die Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin infrage stellten.

Die Öffentlichkeit erfuhr auf diese Weise, dass die Schilderung der Vergewaltigung "nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz" erfülle. Die Wochenzeitung Die Zeit legte in der vergangenen Woche noch einmal nach, zieh die Ex-Geliebte, die Kachelmann vergewaltigt haben soll, unter Berufung auf ärztliche Gutachten der Lüge, unterschlug allerdings auch nicht das egomanische Beziehungsverhalten des TV-Moderators.

Oskar Gattner von der Mannheimer Staatsanwaltschaft spricht von "einer einseitigen Lesart der Verteidiger". Er sagt, das vollständige Gutachten gebe auch eine Antwort auf die Frage, warum die Darstellung der Zeugin lückenhaft sei. Dies aber habe zum Beispiel der Spiegel nicht zitiert. Ein Manko, bilanziert Gattner. "Das vollständige Gutachten hat den Tatverdacht sogar noch erhärtet", sagt er.

Der Bonner Medienrechtler Gernot Lehr bleibt dennoch dabei: Nach seiner Einschätzung hat die Mannheimer Staatsanwaltschaft den Medien erst die Legitimation für die Berichterstattung verschafft. Diese hätten nur dann berichten dürfen, wenn ein Verfahren gegen Kachelmann eröffnet worden wäre und wenn die ihm vorgeworfene Tat im Zusammenhang mit seiner öffentlichen Funktion gestanden hätte.

Das können jedoch weder Lehr noch der Medienanwalt Matthias Prinz erkennen. Prinz sagt: "Das ist reine Unterhaltung." Unterhaltung, die am Ende zu Lasten aller Beteiligten geht.

Autor:  Antje Hildebrandt
Datum:  28 | 6 | 2010
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