Plötzlich war von einem "Transparenzbericht" die Rede. In einer Pressekonferenz erklärte ein Sprecher des ZDF, sein Sender liste in diesem Papier unter anderem auf, mit welchen Unternehmen es Verträge über so genannte Produktionsbeihilfen schließt.
Der Bericht dürfte demnach erläutern, welcher Automobilhersteller dem Quoten-Hit "Wetten, dass ?" zu welchen Konditionen ein Fahrzeug zur Verfügung stellt. Indirekte Werbung also. Ein Journalist, der fragte: "Können wir diesen Bericht sehen?", wurde enttäuscht. Noch heute, gut zwei Jahre später, heißt es in Mainz: Der Bericht sei "nicht zugänglich." Die Öffentlichkeit erfährt damit nur begrenzt, was mit ihren Rundfunkgebühren tatsächlich passiert.
Weil sich damit nicht jeder abfinden will, werden sich in Köln bald sogar Richter mit der Frage beschäftigen, wie viel öffentlich-rechtliche Sender von ihrer Ausgabenpolitik preisgeben müssen. Der Journalist Marvin Oppong hat dafür den WDR verklagt. Zuvor hatte er dem Sender eine Liste von 47 Unternehmen zukommen lassen. Er will wissen, mit welchen dieser Firmen der WDR Geschäfte macht, welche Honorare vereinbart wurden und ob die Aufträge ausgeschrieben wurden.
Das hört sich nach einer Selbstverständlichkeit an, doch weigert sich der Sender, in dieser Sache Auskunft zu geben. Der WDR begründet das unter anderem mit Geschäftsgeheimnissen. Oppong teilt diese Auffassung nicht - und zog vor das Verwaltungsgericht. Er stützt sich auf das Landesgesetzt für Informationsfreiheit (IFG). Danach müssen Behörden jedem Bürger Auskünfte erteilen, sofern nicht Persönlichkeitsrechte, sensible Firmendaten oder der Kern des Regierungshandelns betroffen sind.
Der Sender sagt, er müsse zum einen als öffentlich-rechtliche Anstalt nicht nach dem IFG Auskunft geben. Tatsächlich ist er keine Behörde. Doch nicht nur Oppong legt das noch recht frische Gesetz zu Gunsten der Öffentlichkeit aus. Auch der nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Informationsfreiheit ist der Meinung, der WDR falle als Anstalt öffentlichen Rechts unter die Auskunftspflicht des weitgehend unerprobten Gesetzes. Ein Prozess könnte wegweisend sein.
Dabei teilt der WDR das Dilemma aller gebührenfinanzierten Anstalten: Zum einen sind ARD und ZDF keine klassischen Unternehmen, weil sie mit dem Geld der Bürger finanziert werden. Nicht ganz zu Unrecht ist schon mal von "Zwangsgebühren" die Rede. Verständlich also, dass die Gebührenzahler gerne wüssten, was mit den monatlich fast 18 Euro passiert.
Die insgesamt elf gebührenfinanzierten Sender, samt Deutschlandradio und Deutscher Welle, sind aber auf einem umkämpften Markt unterwegs. Vor allem Geschäftspartner wollen nicht, dass die private Konkurrenz erfährt, zu welchen Konditionen sie mit ARD und ZDF zusammenarbeiten. Das ist ebenso verständlich.
ARD und ZDF werden grundsätzlich von den Landesrechnungshöfen und den Rundfunkgremien kontrolliert. Das sind die Rundfunkräte, die über das Programm wachen, und die Verwaltungsräte, die quasi Aufsichtsräte sind und die Unternehmensführung im Blick haben. In diesen Gremien sitzen unter anderem Politiker sowie Vertreter von Gewerkschaften und Kirchen. Eine - begrenzte - Öffentlichkeit also immerhin, der gegenüber die Sender alle Fragen beantworten müssen.
In Vorlagen bitten die Intendanten etwa darum, ihre Programme neu auszurichten oder für neue Projekte Geld aus anderen Etats abziehen zu dürfen. Die Gremien tagen meist nicht öffentlich. Die Sender sagen, sie würden die Ergebnisse in Pressemitteilungen verbreiten. Natürlich weiß aber keiner, ob dabei nicht etwas "verloren geht".
Das ZDF, das seinen Transparenzbericht ebenfalls aus "Wettbewerbsgründen" nicht vorlegen will, stellt immerhin seit vergangenem Jahr einige Vorlagen an seine Gremien frei ins Netz. Doch auch hier sind längst nicht alle Unterlagen zu erwarten: Die Gremien entscheiden selbst, ob sie Dokumente öffentlich machen wollen oder nicht.
Zuschauer und Hörer erfahren zumindest die wirtschaftlichen Eckdaten der Sender, also die Höhe der Einnahmen und der Ausgaben. Das alles fassen die Sender in ihren Geschäftsberichten zusammen. Aber nicht alle Sender lassen sich richtig in die Karten schauen: Während das Zweite etwa jährlich seinen mehrere hundert Seiten umfassenden Haushaltsplan verteilt und einige ARD-Sender wie HR und SWR diesen auf Anfrage herausrücken, sträubt sich etwa der MDR grundsätzlich.
Nun kann man den Sendern sogar oft nicht vorwerfen, nicht ausreichend Transparenz zu schaffen. Denn das eigentliche Problem sind mal wieder die Vorgaben der Politik: Die Satzungen der Sender unterscheiden sich hier zm Teil massiv. Während der SWR verpflichtet ist, zu Sitzungen seiner Rundfunkräte die Öffentlichkeit einzuladen, sieht es beim MDR genau andersherum aus. Transparenz ist hier also Ländersache. Aber vielleicht helfen ja bald Gerichte dabei, dass der Bürger seinen Sendern besser auf die Finger schauen kann.
Manchmal sind es die kleinen, schönen Dinge am Rande, die beeindrucken. Die zeigen wir in unseren Bildern des Tages.