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Rundfunkgesetz: CDU geht weiter gegen SPD-Beteiligungen vor

Ein neuer Vorstoß von Hessens Ministerpräsident Roland Koch für das Rundfunkgesetz trifft auf Kritik im hessischen Landtag. Von Pitt von Bebenburg

Die hessische Landesregierung von Roland Koch (CDU) unternimmt einen erneuten Versuch, SPD-eigene oder SPD-nahe Gesellschaften aus dem privaten Rundfunk herauszuhalten. Ein erster Anlauf war 2008 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kassiert worden. Nach Einschätzung der Opposition verstößt auch der neue Gesetzentwurf gegen die Verfassung.

Im Jahr 2000 hatte die damalige CDU/FDP-Regierung jede Beteiligung politischer Parteien am privaten Rundfunk verboten. Das Gesetz betraf faktisch nur die SPD. Ihr gehört die Verlagsgesellschaft DDVG, die heute auch 40 Prozent der Frankfurter Rundschau besitzt. Die DDVG musste wegen des Gesetzes ihren 2,3-Prozent-Anteil an dem hessischen Privatsender FFH verkaufen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass eine Minderheitsbeteiligung von Parteien nicht verboten werden darf, sofern ihre politische Einflussnahme ausgeschlossen ist. Den Vorschlag der SPD, nur Mehrheitsbeteiligungen zu verbieten, verwarf die Landesregierung von CDU und FDP.

Stattdessen soll auch bei der nur minimalen Beteiligung einer Partei überprüft werden, ob dieser Gesellschafter "einen bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder Programminhalte" nehmen könne. Zuständig dafür wäre die Landesmedienanstalt. "Wir wollen keinen Parteienfunk, sondern einen freien Rundfunk", betonte der Leiter von Kochs Staatskanzlei, Stefan Grüttner (CDU), Ende vergangener Woche im Landtag.

Karlsruhe "sträflich" missachtet

Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir bestritt, dass es der Koch-Regierung um derartige Freiheit gehe. Der Gesetzentwurf atme "den gleichen Geist, der dazu geführt hat, dass Roland Koch beim Versuch, den ZDF-Chefredakteur abzusetzen, gegen die Wand gelaufen ist".

Der SPD-Medienpolitiker Michael Siebel schimpfte, die Regierung wolle "jede auch noch so kleine Beteiligung von SPD-Gesellschaften ausmerzen". Sie missachte das Urteil "sträflich", weil sie keinerlei nachvollziehbare Kriterien festlegen wolle, wann ein "bestimmender Einfluss" vorliege. Auch der Linken-Abgeordnete Ulrich Wilken sah einen Verstoß gegen die Verfassung. Das Rundfunkgesetz soll vor der Sommerpause verabschiedet werden. Das Verfassungsgericht hatte eine Frist bis zum 30. Juni gesetzt.

Autor:  PITT VON BEBENBURG
Datum:  27 | 4 | 2009
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