Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und der Internetdienst Perlentaucher sind sich bekanntlich nicht grün. Im Kern streiten sie darum, ob die Kurzfassungen von Buchrezensionen Dritter, die der Perlentaucher unter anderem anbietet, urheberrechtlich zulässig sind. In dieser Sache, in der die Süddeutsche Zeitung auf Seiten der FAZ kämpft, gibt es ein für den Perlentaucher positives Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. Bald geht es vor dem Bundesgerichtshof weiter.
Es gab aber auch kleinere Scharmützel: Die FAZ griff - erfolgreich - einen Perlentaucher-Beitrag an, in dem behauptet wurde, der Autor eines Aufmachers im FAZ-Feuilleton aus dem Jahr 2006 habe "für eine Reduktion der Schulstunden über Auschwitz plädiert". Der Perlentaucher wiederum ging - mit unterschiedlichem Erfolg - gegen einen nicht ganz unhämischen Artikel über seine Geschäftspolitik vor, den die FAZ im Juli 2007 gedruckt hatte ("Die Gedanken der anderen").
"Notiz" statt "Richtigstellung"
Kurzfristig könnte aber ein bisschen Frieden einkehren zwischen den Kontrahenten. Vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg äußerten sich ihre Anwälte jetzt wohlwollend zu einem vom Gericht formulierten Vergleich. Demnach soll in der FAZ eine Notiz erscheinen, die einen Passus aus "Die Gedanken der anderen" klarstellt. Weil der Beitrag nur als "Notiz" markiert ist und nicht unterzeichnet wird, hat er einen schwächeren Charakter als eine offizielle Richtigstellung, die der Perlentaucher in Hamburg eigentlich hatte erwirken wollen. Kern des kurzen Texts: eine Formulierung, die deutlich macht, dass der Perlentaucher auch "eigene Buchrezensionen" veröffentlicht. Der umstrittene Artikel hatte einen anderen Eindruck zugelassen.
Teil des Vergleichs ist auch, dass beide Seiten sich "verpflichten, über Verlauf und Ausgang des Prozesses Stillschweigen zu bewahren". Bisher hätten sich die Parteien "in nichts nachgestanden, was das Treten unterm Tisch angeht", sagte FAZ-Anwalt Roger Mann. Eine Anspielung auf die Angewohnheit beider Kontrahenten, Gerichtsentscheidungen, die in ihrem Sinne ausgefallen waren, genüsslich zu kommentieren. Die Notiz erscheint dieser Tage in der FAZ - sofern die Parteien nicht kurzfristig noch Argumente gegen den Kompromiss gefunden haben. Die Widerrufsfrist lief am Freitag ab.
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