„Beide Gesellschafter sehen sich offenbar wechselseitig als Inkarnation des Bösen.“, sagte dieser. Wer die Auseinandersetzung, soweit sie die Öffentlichkeit erreicht, aufmerksam verfolgt, muss tatsächlich den Eindruck gewinnen, vor Gericht stünden sich nicht zwei Rechtsansichten gegenüber, sondern die Protagonisten einer guten beziehungsweise schlechten Moral. Diesen Eindruck haben 70 Suhrkamp-Autoren jetzt mit einer Erklärung bestätigt, in der sie für die Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz Partei ergriffen: „’Das Suhrkamp-Haus, das Haus Siegfried Unseld ist für mich, immer noch und heute grundfester denn je, das deutschsprachige Haus des Geistes.’ (Peter Handke) Wir, die Autoren wie die Erben der Autoren, lassen nicht zu, dass der Frieden dieses Hauses gebrochen wird. Wir gehören zum Suhrkamp Verlag, nicht aber in die Gesellschaft eines, der den Verlag aufs Spiel setzen will.“
So redet die Moral (der wir an dieser Stelle gar nicht widersprechen wollen), aber sie hat nicht mitzureden, wenn Recht – in diesem Falle das Gesellschaftsrecht – gesprochen wird. Es ist erstaunlich, dass ausgerechnet die Verteidiger der recht hüftsteif aus der alten Bundesrepublik herüberragenden „Suhrkamp-Kultur“ nicht zu wissen scheinen, dass selbst die Grundfeste des deutschsprachigen Hauses des Geistes nicht aus Moral, sondern aus Recht gegossen ist. Wohin die Autoren des Suhrkamp-Verlags gehören, können und müssen sie – es gilt die Vertragsfreiheit – selbst entscheiden.
2009: In großen Lettern steht an der Wand der Lindenstraße 29 "Suhrkamp Haus". Der Verlag ist ein Traditionsunternehmen in Frankfurt, das in Berlin 1950 gegründet wurde und der mittlerweile drei Gesellschaftern gehört. Rund 120 Mitarbeiter verdienen hier ihre Brötchen.
Foto: FR/BoeckhelerAber wohin der Suhrkamp-Verlag gehört, ob Ulla Unseld-Berkéwicz oder ihr Kontrahent, der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach, künftig im Verlag das Sagen hat, ob der Verlag im schlimmsten Falle sogar aufgelöst wird – das sind Fragen, die nur mehr gesellschaftsrechtlich entschieden werden können, nachdem sich die Parteien als unfähig erwiesen haben, außergerichtlich, eventuell mit Hilfe einer Mediation, einen Vergleich zu schließen.
Der Richter, der vor der Moralisierung der rechtlichen Auseinandersetzung warnt, stellte drohend in Aussicht: „Einer der namhaftesten Teilnehmer am Literaturbetrieb der Nachkriegszeit droht zu verschwinden.“ Die Nachkriegszeit ist längst zu Ende, die Suhrkamp-Kultur ruht als glänzendes Erinnerungsstück hinter Glas in der Vitrine. Ihre geistige Erbschaft aber bleibt erhalten, selbst wenn nun auch der Verlag verschwinden sollte.
Durch wen? Zum Beispiel durch den Richter, den einzig Vernünftigen in diesem Streit.
"Was können die Leserinnen und Leser jetzt tun, um der Frankfurter Rundschau zu helfen?", fragte die FR den Insolvenzverwalter Frank Schmitt im Interview.
Seine Antwort: An den Kiosk gehen und die Frankfurter Rundschau kaufen und Anzeigen schalten. "Alles, was aktuell zum Umsatz beiträgt, ist hilfreich."
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