Das Schöne am Suhrkamp-Verlag ist mittlerweile nur noch die Zuverlässigkeit, mit der er uns immer wieder mit neuen Katastrophenmeldungen versorgt. Dass das in Wahrheit furchtbar traurig ist, angesichts des großartigen geistigen Erbes, das dieser einzigartige Verlag verkörpert, versteht sich von selbst, tritt aber angesichts des eigensinnigen Zerstörungswillens, der in diesem Verlag eben auch am Werk ist, in den Hintergrund. Manchmal hilft dem teilnehmenden Betrachter da nur noch der Zynismus.
Zurzeit streitet man sich vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Gestern fasste der zuständige Richter Norbert Höhne das Ergebnis der Verhandlung so zusammen: „Einer der namhaftesten Teilnehmer am Literaturbetrieb der Nachkriegszeit droht zu verschwinden.“ Kein Wunder, beide Gesellschafter des Suhrkamp-Verlages, die Witwe Siegfried Unselds, Ulla Unseld-Berkewicz, und Hans Barlach, Enkel des Bildhauers Ernst Barlach, verlangten, sich wechselseitig vom Prozess auszuschließen.
Die Parteien sind derart zerstritten, dass sie sich schon die Teilnahme an dem Prozess, der eine Einigung und Möglichkeit der Weiterarbeit erbringen soll, gegenseitig nicht gönnen. Unseld-Berkewicz hält über die Unseld-Familienstiftung 61 Prozent der Anteile an dem gemeinsamen Unternehmen, Barlach hat über die Medienholding Winterthur 39 Prozent.
Für den Fall, dass seiner Klage nicht stattgegeben werde, beantragte Barlach in Frankfurt die Auflösung des Verlags. Das Vermögen würde dann aufgeteilt und mit Suhrkamp wäre es, drei Jahre nach dem Umzug des Verlags nach Berlin, zu Ende.
Wie sich die Meldungen und Nachrichten seit den Neunzigerjahren, als der Konflikt im Hause Suhrkamp mit dem Streit zwischen Vater Siegfried und Sohn Joachim und dem Auftritt von Ulla Berkéwicz ausbrach, doch gleichen. Unversöhnlich stehen sich die Parteien auch jetzt gegenüber. „Beide Gesellschafter sehen sich offenbar wechselseitig als Inkarnation des Bösen“, sagte Norbert Höhne, der Frankfurter Richter.
Indessen verkündete Ulla Berkéwicz, der Richter habe damit lediglich zum Ausdruck bringen wollen, welch verheerendes Ziel die Medienholding Winterthur AG mit ihrer Klage verfolge. Der Richter habe keinesfalls erkennen lassen, wie er zu entscheiden gedenke. Der Entscheidung des Gerichts sehe die Geschäftsführung des Verlags und die Familienstiftung vielmehr ebenso zuversichtlich wie gelassen entgegen. So schlägt man eine ernste Warnung in die Luft.
Es ist finster im Inneren Suhrkamps und der Letzte muss nicht mal mehr das Licht ausmachen.
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