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Zattoo versus Filmverleiher: Bei "Psycho" bleibt der Bildschirm schwarz

Filmverleiher bereiten dem Internet-TV-Portal Zattoo Schwierigkeiten wegen des Urheberrechts. Nach FR-Informationen haben Warner Bros und Universal am Hamburger Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Von Daniel Bouhs

Knapp 1,6 Millionen Deutsche haben sich inzwischen beim Internetdienst Zattoo.com registriert. Dort sehen sie kostenfrei werbefinanziert Fernsehen: ARD und ZDF sind dabei und einige Privatsender wie CNN und Comedy Central. Bisher brauchte man dafür eine entsprechende Software auf dem Rechner. Nun hat Zattoo ein neues Angebot: watch.zattoo. com bringt das TV-Signal einfach in den Browser - nach ebenfalls kostenfreier Registrierung.

Nun plagen das Zürcher Start-up gleich zwei Probleme. Zum einen ist der Vertrag ausgelaufen, den Zattoo mit ARD und ZDF im April 2008 geschlossen hatte, der Zattoo die Ausstrahlung der gebührenfinanzierten Programme für ein Jahr gestattete. Schlimmer aber ist, dass sich ein Rechtsstreit zum Urheberrecht anbahnt.

Einstweilige Verfügung erwirkt

Nach FR-Informationen haben die beiden Filmverleiher Warner Bros und Universal am Hamburger Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die Zattoo untersagt, eine Reihe von Filmen auszustrahlen - obwohl die Sender im TV sie ausstrahlen dürfen. Deshalb schwärzt Zattoo unter anderem Wiederholungen der Hitchcock-Klassiker "Psycho" und "Frenzy". Betroffen sind aber auch relativ junge Filme wie "A History of Violence" aus dem Jahr 2005.

Die Filmverleiher sind überzeugt, dass Zattoo die TV-Sender nicht eins zu eins im Netz wiedergibt, weil das Unternehmen die Programme mit eigenen Werbespots unterbricht. Bestätigt sich die Auffassung der Verleiher, könnten Produzenten hier für das Senden via Internetprotokoll von dem jeweiligen Dienstleister Geld verlangen. Oder die Ausstrahlung ihrer Filme verbieten. Der Rechtsstreit wird bald ein Oberlandesgericht beschäftigen.

Nach FR-Informationen halten sich ARD und ZDF mit einem neuen Vertrag zurück, bis das Problem geklärt ist. Sie tolerieren aber bis dahin die Weiterleitung unter den Bedingungen des alten Vertrages.

Zugleich haben beide Vertragspartner Interesse an der Fortsetzung der Kooperation. Wie die FR erfahren hat, fallen gut die Hälfte aller Abrufe von Zattoo-Inhalten für deutsche Nutzer auf die knapp 60 eingespeisten Programme von ARD und ZDF. Auch zeigt die Statistik, dass es vor allem Menschen unter 30 Jahren sind - für die Anstalten ein guter Grund, auf diesen Verbreitungsweg zu setzen.

Die Sender der Gruppen RTL und ProSiebenSat.1 wollen nach wie vor nicht mitmachen. Obwohl Zattoo dafür sogar bezahlen würde, um die Attraktivität des Angebots zu steigern.

Autor:  DANIEL BOUHS
Datum:  20 | 5 | 2009
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