Der Fall Brender könnte ein Nachspiel vor dem Bundesverfassungsgericht haben. Die Bundestagsfraktionen der Grünen und Linken attestieren den Aufsichtsgremien des ZDF mangelnde Staatsferne und sehen deswegen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit verletzt. Sie wollen den ZDF-Staatsvertrag in einem Normenkontrollverfahren vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Einen entsprechenden Entwurf haben die beiden Fraktionen am Mittwochabend in Berlin vorgestellt, gemeinsam mit dem Verfassungsrechtler Dieter Dörr, der die Antragsschrift erarbeitet hat.
Der Hintergrund der Klage ist die Nichtverlängerung des Vertrages von ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender durch den CDU-dominierte Verwaltungsrat unter Hessens Ministerpräsident Roland Koch. Koch habe sich das ZDF zur Beute genommen, beklagen Dörr, Grüne und Linke. Eine Überprüfung des ZDF-Staatsvertrages sei überfällig, sagt die medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Tabea Rößner. Wenn die Verfassungsrichter Teile des Staatsvertrags für verfassungswidrig erklären, müsste neu über die Zusammensetzung der Gremien diskutiert werden, so Rößner.
So sitzt etwa der Bund der Vertriebenen immer noch im Fernsehrat, aber kein Migrantenverband. 50 der 77 Mitglieder seien Vertreter von Bund, Ländern und Parteien oder von den Ministerpräsidenten berufene Vertreter aus Wissenschaft, Kunst oder Jugendarbeit und entstammten so der "staatlichen Sphäre", heißt es im Entwurf für die Antragsschrift zum Normenkontrollverfahren. Auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats sei verfassungswidrig, sagt Dörr.
Für eine Normenkontrollklage braucht es ein Viertel der Bundestagsabgeordneten. Grüne und Linke stellen zusammen 144 Abgeordnete - zwölf zu wenig. Deswegen wollen sie die SPD mit ins Boot holen. Es gebe "positive Signale" von einzelnen SPD-Abgeordneten, sagt Rößner. Die SPD will Änderungsvorschläge auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder im Februar besprechen. Die SPD-Fraktion im Bundestag will sich der Normenkontrollklage erst anschließen, falls sich die Union gegen eine wesentliche Veränderung des Staatsvertrags sperrt.
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