"Ob der Philipp heute still wohl bei Tische sitzen will?" Wer die Geschichte vom Zappel-Philipp kennt, weiß: Nö, das wollte er nicht. Er gaukelte und schaukelte, trappelte und zappelte und weder die stumme Anklage der Mutter noch die strenge Ermahnung des Vaters können das Desaster bei Tisch am Ende verhindern. Die Geschichte vom Zappel-Philipp aus dem Struwwelpeter von Heinrich Hoffmann gilt manchem als frühe Darstellung der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, kurz ADHS.
Nun verfügte der Kinderarzt Heinrich Hoffmann Mitte des 19. Jahrhunderts wohl über eine genaue Beobachtungsgabe, eine wirksame Therapie, geschweige denn ein Medikament, das den zappelnden Philipp in einen sittsamen Tischgenossen verwandelt hätte, kannte er nicht.
Metylphenidat, besser bekannt als Ritalin wurde erst 1944 von Leandro Panizzon entwickelt, einem Angestellten des Schweizer Pharmakonzerns Ciba (heute Novartis). Panizzon probierte es an sich selbst und seiner Frau Marguerite (Rita) aus und nannte es schließlich nach seiner Gattin Ritalin.
Kinderkommission ist besorgt
Bei Kindern mit einer diagnostizierten ADHS zeigt es offenbar gute Wirkung, ist aber dennoch umstritten. Nicht zuletzt deshalb, weil die Vergabe von Metylphenidaten in den vergangenen Jahren extrem zugenommen hat. Wurden Kindern mit ADHS 1993 noch 34 Kilogramm Metylphenidat pro Jahr verabreicht, sind es heute 1,19 Tonnen, erklärte Professor Wolfgang Rascher, Mitglied der Arzneimittelkommission am Mittwoch der Kinderkommission des Deutschen Bundestages.
Die hatte die Zunahme der ADHS-Diagnosen und die vermehrte Vergabe von Psychopharmaka an Kinder am Mittwoch zum Anlass genommen, eine Expertenrunde zu befragen. Man nehme die steigenden Zahlen „mit Besorgnis“ wahr, hieß es in der Pressemitteilung der Kommission.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland hatte bereits im Oktober vergangenen Jahres strengere Richtlinien für die Vergabe von Ritalin an ADHS-Patienten herausgegeben. Es darf nun nur noch dann verschrieben werden, wenn andere Behandlungsmaßnahmen zu keiner Verbesserung führen.
Viele Fehldiagnosen
Vor allem aber muss die Diagnose von einem Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen gestellt werden, denn die gestiegene Vergabe von Psychoanaleptika an Kinder, wird auch auf eine zunehmende Zahl von Fehldiagnosen zurückgeführt. Nicht alle Ärzte hielten die Richtlinien der Fachgesellschaften ein, kritisierte Professor Huberts von Voß. ADHS sei „kein rein medizinisches Problem“, mahnte er. Mit der Vergabe von Medikamenten sei es da nicht getan.
Dem stimmte auch Dr. Christa Schaff vom Bundesverband Kinder- und Jugendpsychiatrie zu. Sie beklagt einen Mangel an Studien über Arzneimittel für Kinder in Deutschland. Es gebe zudem nur wenige Medikamente, die speziell für Kinder und Jugendliche entwickelt worden seien. Besonders mache sich dieser Mangel in der Kinderpsychiatrie bemerkbar. „Wir haben eine durchaus brisante Situation“, erklärte Schaff, denn bestimmte Medikamente, auch Ritalin, wirken bei Erwachsenen und Kinder nicht nur unterschiedlich, sie haben auch unterschiedliche Nebenwirkungen.
Die Dosierung von Metylphenidaten sei bei Kindern deshalb schwierig. Manche Kinder reagierten mit Schwermut auf die Einnahme des Medikaments. Eine Medikation sei in ihrer Praxis deshalb immer ein „Intensiv-Fall“ und müsse therapeutisch entsprechend begleitet werden. Dennoch sei Ritalin in vielen Fällen ein Segen, so Schaff. Bei einer guten Patientenführung und einer angemessenen Dosierung sei Ritalin hilfreich, erklärte auch Hubertus von Voß. Früher sei es leider oft zu hoch dosiert worden.
Professor Wolfgang Rascher, der als Mitglied der Arzneimittelkommission angehört wurde, bestätigte denn auch, dass die Forschung zur Arzneimittelsicherheit bei Kindern noch in den Anfängen stecke. Er fordert ein Netzwerk für Arzneimittelstudien, das mehr Daten für die Medikation von Kindern liefere. Ein Fortschritt sei die EU-Arzneimittelverordnung, die den Arzneimittelherstellern vorschreibt, die Wirkstoffe auch unter dem Aspekt ihres Nutzens für Kinder zu untersuchen.
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