Dass jetzt bei Stichproben in rohem Hähnchenfleisch ESBL- und MRSA-Keime nachgewiesen wurden, ist durchaus bedenklich, denn diese Bakterien sind resistent gegen zahlreiche Antibiotika und somit nur schwer zu bekämpfen.
Zu den ESBL-produzierenden Darmkeimen gehören vor allem Escherichia-coli-Bakterien, die durch genetische Veränderung eine besondere Eigenschaft haben: Sie produzieren das Enzym Extended Spectrum Beta-Lactamase, kurz ESBL. „Dieses Enzym kann vor allem wichtige Antibiotika aus der Gruppe der Cephalosporine unwirksam machen“, sagt die Veterinärmedizinerin Antina Lübke-Becker vom Institut für Mikrobiologie und Tierseuchen der Freien Universität Berlin.
Ursache für Wundinfektionen
Für den Menschen kritisch können ESBL-produzierende Keime werden, wenn sie in Wunden gelangen oder sich über längere Zeit im Darm ansiedeln und die Fähigkeit, ESBL zu produzieren, an andere krankmachende Darmbakterien weitergeben.
Die anderen jetzt in Hähnchenfleisch gefundenen Bakterien, Methicillin-resistente Staphylococcus aureus, kurz MRSA, sind auch als Krankenhauskeime bekannt. „Sie sind häufig gegen mehrere Antibiotikagruppen unempfindlich, siedeln sich bei Menschen und Tieren auf der Haut und auf den Schleimhäuten an und können Wundinfektionen verursachen“, sagt Antina Lübke-Becker.
Gefährlich ist das vor allem für Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Bei ihnen kann die Infektion zu einer Blutvergiftung oder Lungenentzündung führen.
Derartige Bakterien stellen für den Menschen allerdings erst dann eine Bedrohung dar, wenn er sich damit infiziert. Eine hygienisch korrekte Zubereitung des Fleisches schützt davor. Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin rät, sollte die Innentemperatur des Fleisches mindestens zwei Minuten lang 70 Grad Celsius betragen – was mit einem Fleischthermometer überprüft werden kann. Durchgegartes Geflügelfleisch ist außerdem daran zu erkennen, dass es eine weißliche Farbe annimmt und der austretende Fleischsaft klar ist.
Ein großes Infektionsrisiko stellt auch ein unsachgemäßer Umgang mit dem rohen Fleisch dar. Wie das BfR rät, sollte das Fleisch unter fließendem kalten Wasser gewaschen und das Spülbecken anschließend gereinigt werden. Die für die Zubereitung verwendeten Küchengeräte sollten sofort mit heißem Wasser und Spülmittel oder in der Spülmaschine gereinigt werden. Auch gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife ist wichtig.
Muss das Fleisch erst aufgetaut werden, so sollte es von der Verpackung befreit, in eine Schüssel gelegt und im Kühlschrank aufgetaut werden. Das Tauwasser sollte anschließend entsorgt und die Schüssel gut gereinigt werden.
Seit 2006 ist in der EU der Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer – etwa für besseres Wachstum – verboten. Erlaubt sind die Mittel aber für die Behandlung kranker Tiere. Sie dürfen nur gezielt und nach Verschreibung durch den Tierarzt verwendet werden.
In welchem Umfang dies erfolgt, lässt sich zurzeit nicht genau sagen. Erst seit 2010 sind pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, die Abgabemengen zu melden. Bis Ende März sollen die Zahlen für 2010 vorliegen.
So wenig wie möglich
Das BfR geht davon aus, dass der Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion zur Resistenzentwicklung und zur Verbreitung resistenter Keime beiträgt und mahnt, ihn auf das unbedingt notwendige therapeutische Maß zu beschränken. Bislang gebe es allerdings keine sicheren Erkenntnisse darüber, welchen Anteil der Einsatz von Antibiotika bei Tieren an der Verbreitung von Resistenzen beim Menschen hat.
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