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Analyse: Das Guttenbergsche Gesetz

Entschlossener als Guttenberg hat noch kein Minister demonstriert, dass Parlament und Regierung ihre Gesetzgebungskompetenz offenbar nicht aus eigener Kraft ausfüllen können. Von Christian Bommarius


Foto: Plaßmann

Wenn Gesetze, die die Existenz von Banken betreffen, bis auf Punkt und Komma von Anwälten geschrieben werden, die Banken beraten, wenn Gesetze, die die Marktchancen von Pharmaunternehmen berühren, die die Abgaswerte von Autos regeln, die die Gewinnaussichten der Textilbranche, der Tabakindustrie und der Hersteller von Hundefutter tangieren, bis auf Punkt und Komma von Anwälten geschrieben werden, die Pharmaunternehmen, Automobilkonzerne, Textilfirmen, die Tabakindustrie und Hundefutter-Hersteller beraten, wenn die Arbeitszeit für die Beamten in den Bundes- und Landesministerien verkürzt wird, weil ihre Arbeit von großen Rechtsanwaltskanzleien übernommen wird, wenn der Kanzleramtsminister von der Bundesrechtsanwaltskammer gestellt und von der Bundesrepublik bezahlt wird - dann wird Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) als Deutschlands bedeutendster Privatisierer in die Annalen dieser Republik eingehen.

Denn dann wird ihm nicht nur gelungen sein, was noch keinem, nicht einmal den westlichen Siegermächten nach dem Zweiten Weltkrieg, gelang: die grundlegende Reform des Öffentlichen Dienstes. Er wird sogar vollbracht haben, was niemand verlangt hatte - die Privatisierung der Gesetzgebung.

Auf dem Weg dorthin war die Bundesregierung schon bisher ein gutes Stück vorangekommen. Im März hatte sie eingeräumt, der Gesetzentwurf zur möglichen Enteignung der Aktionäre der fast bankrotten Hypo Real Estate (HRE) sei im Auftrag des Bundesfinanzministeriums von der Anwaltskanzlei Freshfields ausgearbeitet worden, die 2007 die HRE bei der Übernahme der Depfa Bank beraten hatte. Den Hauptaktionär der HRE hatte die Kanzlei Hengeler Mueller bei seinem Einstieg beraten, Monate später war sie vom Bundesinnenministerium beauftragt worden, am Gesetz über seinen Ausstieg mitzuwirken. Auf die Expertise der Kanzlei White & Case mochte das Ministerium nicht verzichten, als das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geändert werden sollte. Diese Sozietät vertritt sonst vor allem Banken und Fonds gegenüber Aufsichtsbehörden.

Entschlossener als Guttenberg hat aber noch kein Minister demonstriert, dass Parlament und Regierung ihre Gesetzgebungskompetenz mangels sachverständiger Mitarbeiter offenbar nicht aus eigener Kraft ausfüllen können. Die von ihm beauftragte britische Kanzlei, eine Rechtsfabrik mit 2400 Anwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, schrieb einen Entwurf zum Kreditwesengesetz, der Guttenberg offenbar so gut gefiel, dass er ihn an die anderen Ministerien mit der Signatur "Linklaters" weiterleiten ließ. Offener ist die Abdankung der Ministerialbürokratie nie vollzogen worden. Der Minister begründete die Ausschaltung seiner Leute mit Dringlichkeit. Vermutlich hat ihm - mangels Kompetenz - kein Ministerialer verraten, dass das Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Der Schriftsteller Max Kalbeck (1850 - 1921) hat die "Grabschrift eines Beamten" gedichtet: "Wie gerne ließ er sich vertreten/Der nun in kühler Erde ruht./Vielleicht, indes wir für ihn beten/Liegt drunten nur sein Substitut." Dank zu Guttenberg wissen wir nun: Der Substitut ist Rechtsanwalt. Sein Tagessatz: 6000 Euro Minimum.

Autor:  Christian Bommarius
Datum:  12 | 8 | 2009
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