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Analyse: Das Staatswohl und wer es bestimmt

Der Untersuchungsausschuss erwies sich oft als recht stumpfe Waffe des Parlaments. Das Verfassungsgericht hat sie gewetzt. Von Thomas Kröter

Thomas Kröter ist Korrespondent der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Thomas Kröter ist Korrespondent der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Foto: fr

Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, die das Regieren nicht einfacher macht in Deutschland. Erst die Stärkung der Rolle von Bundestag und Bundesrat in der Europapolitik, nun die Bekräftigung der Kontrollrechte des Parlaments gegenüber dem Handeln der Exekutive. In technokratischer Perspektive werfen diese Entscheidungen Bedenken auf. Im Sinne der demokratischen Anbindung von Politik sind sie zu begrüßen. Die Richter in den roten Roben haben keinen Zweifel gelassen: Die da oben dürfen eben nicht einfach so machen, was sie wollen, und obendrein noch darüber bestimmen, wie weit die da unten, in Gestalt ihrer frei gewählten Vertreter, ihnen auf die Finger schauen dürfen.

Im einen Fall hat das Urteil direkte Folgen für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags noch in dieser Legislaturperiode. Das zweite Urteil wird seine Wirkung wohl erst nach der Bundestagswahl entfalten. Dass der BND-Untersuchungsausschuss, der seine Abschlussberichte gerade vorgelegt hat, die Akten noch einmal öffnet, ist eher unwahrscheinlich. Aber künftige Regierungen werden es sich nicht mehr so einfach machen können wie die scheidende (und ihre Vorgänger), die kitzelige Fragen des Parlaments kurzerhand mit dem pauschalen Hinweis auf das Wohl des Staats und den Kernbereich exekutiven Handelns abgebügelt haben.

Im konkreten Fall ging es unter anderem darum, wie intensiv (oder nicht) sich der heutige SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier als Chefs des Kanzleramts in der rot-grünen Bundesregierung um das Schicksal des Bremer Türken Murat Kurnaz gekümmert und was diese über Einzelheiten der geheimen Flüge der CIA in Deutschland gewusst hat. Die Veröffentlichung würde die Zusammenarbeit mit ausländischen Regierungen und deren Geheimdiensten gefährden, argumentierte auch die aktuelle Exekutive. Dem halten die Karlsruher Richter ein kräftiges "Na und?" entgegen. Im bloßen Umstand, dass das Bekanntwerden derartiger Informationen der Bundesregierung Unannehmlichkeiten bereiten könnte, liege keine Gefährdung des Staatswohls, sondern eine "hinzunehmende Folge der Ausübung des parlamentarischen Untersuchungsrechts".

Das ist mehr als die Feststellung eines "Begründungsmangels", wie der Vorsitzende des BND-Ausschusses, Siegfried Kauder, glauben machen will. Der CDU-Politiker denkt offenbar schon daran, was eine künftige Opposition mit ihren gestärkten Rechten anstellen könnte. Auch der sozialdemokratische Ausschussobmann Michael Hartmann hebt auf diesen Aspekt ab. Die Regierung muss in Zukunft die Herausgabe von Akten genauer begründen als bisher. Stimmt. Aber das ist eben nicht alles.

Das Gericht unterstreicht das fundamentale Recht des Parlaments auf Informationen auch über den Kernbereich des Regierungshandelns - mindestens wenn es sich um abgeschlossene Vorgänge handelt. Und es unterstreicht, dass die Definition des "Staatswohls" nicht allein der Regierung obliegt, sondern das Parlament dabei mitzusprechen hat.

Der Untersuchungsausschuss - diese der Theorie nach "schärfste Waffe" des Parlaments - hat sich immer wieder als recht stumpfes Instrument erwiesen. Das Verfassungsgericht hat es gewetzt. Und das ist verdammt gut so.

Autor:  Thomas Kröter
Datum:  24 | 7 | 2009
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