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Analyse: Der Coup mit dem geteilten Elterngeld

Frau von der Leyen stiehlt der Konkurrenz die Schau und die Idee. Nur, was sie meint und was es kostet, ist noch nicht ganz klar. Von Vera Gaserow

Vera Gaserow ist Korrespondentin der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Vera Gaserow ist Korrespondentin der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Foto: FR

Die Familienministerin hat es mal wieder geschafft. Ursula von der Leyen auf allen Kanälen! Bereits am Mittwoch war sie mit einem Gesetz gegen Kinderpornos medial omnipräsent - mit einer ins Abseits gedrängten, vergrätzten SPD-Justizministerin an ihrer Seite. Zwei Tage später ist sie via Bild mit einem Überraschungs-Vorstoß zur Ausweitung des Elterngelds in den Schlagzeilen - und stiehlt der Polit-Konkurrenz dabei nicht nur mal wieder die Schau, sondern auch die Ideen.

Denn was von der Leyen ankündigt - längere Bezugsdauer beim Elterngeld, wenn Vater oder Mutter nur Teilzeit arbeiten -, fordern Familienverbände und Opposition schon lange. Gerade hat auch die SPD die Ausweitung der Elternmonate für Väter und Mütter, die sich die Kinderbetreuung durch parallele Teilzeitjobs teilen, in ihr Bundestagswahlprogramm geschrieben.

So weit ist es in der Partei der CDU-Familienministerin noch nicht gediehen. Wie auch! Denn selbst ihr eigenes Ministerium kam am Freitag mächtig in Verdrückung, als es erklären sollte, was es kostet und was von der Leyen wirklich meinte, als sie via Boulevardblatt ankündigte, "statt wie bisher 14 Monate sollen Familien bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können, wenn sie Teilzeit arbeiten". Väter, die sich in Zeiten der Krise nicht trauten, ganz aus dem Job auszusteigen, könnten statt zwei voller Vätermonate vier halbe nehmen bei halbiertem Elterngeld. Mütter dito.

Nur: Auf die doppelte Zeit, also maximal 28 Monate, können Eltern schon jetzt ihr Elterngeld strecken, wenn sie jeden Monat nur die Hälfte des Betrags wollen. Was also will von der Leyen mit ihrem wahlkampftauglichen Coup? Allgemeines Rätselraten allenthalben.

Die wohlmeinende Interpretation ist die: Auch die CDU-Ministerin sieht endlich den von vielen angemahnten Änderungsbedarf für Teilzeit arbeitende Mütter und Väter, den sie noch kürzlich bestritten hatte.

Denn die jetzige Elterngeldregelung benachteiligt vor allem partnerschaftlich betreuende Väter und Mütter. Wenn nämlich Eltern ihre wöchentliche Arbeitszeit auf weniger als 30 Stunden reduzieren, bekommen sie dennoch nur 12 bzw. 14 Monate lang 67 Prozent Lohnersatz für ihr geschmälertes Gehalt. Nehmen Vater und Mutter gleichzeitig Elternzeit, verbrauchen sie nach der geltenden Regelung in einem Monat den Anspruch von zweien. Die Folge: Schon nach sieben Monaten ist Schluss mit dem Elterngeld. Kritiker fordern deshalb eine Verlängerung des Elterngelds für gemeinsam betreuende, Teilzeit jobbende Paare auf volle 14 Monate.

Von der Leyen will offenbar noch einen Schritt weitergehen. Bei einem Teilzeitjob sollen aus jedem Monat Elterngeld zwei werden. Ihr Ministerium nennt vage Beispiele, die intern noch nicht durchgerechnet sind: Ein Mann, Vollzeit-Arbeiter, Netto-Gehalt 2000 Euro, nimmt zwei Vätermonate. Wenn er dabei, wie viele Väter, nur halbtags aus dem Job aussteigt, soll er künftig vier statt zwei Monate Elterngeld und -zeit bekommen, à jeweils 670 Euro. Oder: Eine alleinerziehende Mutter mit 14 Monaten Elterngeldanspruch bleibt zunächst neun Monate zu Hause. Die noch verbleibenden fünf Monate Elternzeit arbeitet sie halbtags. Der Elterngeldanspruch wächst dann um weitere fünf Monate auf insgesamt 19.

Autor:  VERA GASEROW
Datum:  25 | 4 | 2009
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