Nun geht also alles wieder von vorne los. Mehr als fünf Jahre nach dem unaufgeklärten Feuertod von Oury Jalloh wird sich bald das Landgericht Magdeburg mühen, Licht in einen Fall zu bringen, der von Anfang an von interessierter Seite verdunkelt wurde. Fünf Jahre später werden Zeugen dazu befragt werden, ob Türen am Ende eines Ganges geöffnet oder geschlossen waren, wer wann wo gesehen wurde, wer was zu wem gesagt, wer wann wie reagiert hat. Jede Sekunde wird dabei in der Rückschau von entscheidender Bedeutung sein. Man muss kein Schwarzseher sein, um zu prophezeien: Was genau sich am Morgen des 7. Januar 2005 auf dem Polizeirevier Dessau zugetragen hat, wird sich nie mehr zweifelsfrei klären lassen.
Und dennoch: Dass der Bundesgerichtshof nun den Freispruch für den Dienstgruppenleiter Andreas S. aufgehoben hat, ist ein nicht zu unterschätzender Erfolg für den Rechtsstaat. Für einen Rechtsstaat, der im Landgericht Dessau mehr als ein Jahr lang mit Füßen getreten wurde - mit Füßen, die fast allesamt in Polizeistiefeln steckten.
Wer den bizarren Prozess im Sachsen-Anhaltinischen beobachtet hat, der konnte staunen über die Chuzpe, mit der Beamte einem Richter ins Gesicht logen. Und auch über die Dummheit, mit der das bisweilen geschah. Selten haben so viele Polizisten so offensichtlich demonstriert, was sie von den Gesetzen halten, die sie vorgeben zu hüten.
Weil das so war, hat sich draußen, in den Schwarzengemeinden in Dessau, Berlin und anderswo, längst der ungeheure Verdacht zur Gewissheit verdichtet, dass Oury Jalloh, der Asylbewerber aus Sierra Leone, von rassistischen Polizisten ermordet wurde. Diesen Verdacht zu zerstreuen, das haben die Polizeizeugen von Dessau und ihre Vorgesetzten auf sträfliche - wenn nicht strafbare - Weise versäumt. Schlimmer noch: Sie haben ihn statt dessen geschürt.
Ob sich daran im zweiten Prozess etwas ändern wird? Wenig spricht dafür. Wieso sollten Polizisten, denen weder gutes Zureden, noch Drohungen, noch Druck etwas anhaben konnten, plötzlich ihre Aussage ändern? Wer weiß, vielleicht gelingt es dem Magdeburger Gericht ja tatsächlich, Lücken im zeitlichen Ablauf vom 7. Januar 2005 zu schließen. Vielleicht klärt sich, ob ein Mensch, der qualvoll bei 330 Grad Celsius verbrennt, dabei tatsächlich keinen Mucks von sich gibt. Vielleicht steht am Ende gar ein Schuldspruch gegen den verhinderten Lebensretter Andreas S.
Womöglich noch wichtiger, als einen Polizisten von vielen zu bestrafen, wird die Erkenntnis sein, dass grundsätzlich etwas faul ist im Land, wenn Beamte ein Verfahren mühelos zum Scheitern verurteilen können, indem sie schweigen, sich gegenseitig schützen, die Wahrheit verbiegen. Dessau ist dabei nur der drastischste Fall. Es gibt viele andere.
Wer verfolgt Gesetzeshüter, wenn sie Gesetze übertreten? In vielen europäischen Ländern gibt es zu diesem Zweck unabhängige Kommissionen, und die Erfahrungen mit ihnen sind gut. Bislang aber hat sich noch jede Polizeiführung, jede Landes- und Bundesregierung auf den Standpunkt gestellt, etwas Vergleichbares brächte hierzulande "keinen Mehrwert". Vielleicht bewirkt der nicht enden wollende Fall Oury Jalloh ja ein Umdenken. Für Jallohs Freunde wäre das kein Trost. Für das Rechtsempfinden aber ein kleiner Gewinn.

Damir Fras ist unser US-Korrespondent
Olivia Schoeller berichtete zuvor aus Washington
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