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Analyse: Gleicher Lohn für Leiharbeit

Spätestens mit dem Einlenken der Drogeriekette Schlecker steht fest: Der Rücktritt von Franz-Josef Jung vom Posten des Arbeitsministers war für die Koalition ein Glücksfall. Von Markus Sievers

Markus Sievers ist Wirtschaftskorrespondent der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Markus Sievers ist Wirtschaftskorrespondent der Frankfurter Rundschau in Berlin.
Foto: FR

Spätestens mit dem Einlenken der Drogeriekette Schlecker steht fest: Der Rücktritt von Franz-Josef Jung vom Posten des Arbeitsministers war für die Koalition ein Glücksfall. Vom ersten Tag an ging Nachfolgerin Ursula von der Leyen mit dem Eifer in die Offensive, mit dem sie die Familienpolitik aus der Nische herausgeholt hatte.

Dieser Tatendrang, gepaart mit einem Gespür für publikumswirksame Themen, führt zu einem ersten spektakulären Erfolg. Die Drogeriekette Schlecker stoppt den besonders rüden Einsatz der Zeitarbeit, mit dem das Unternehmen die Republik, von den Gewerkschaften bis zu den Arbeitgeberverbänden, von der Linkspartei bis zur FDP, gegen sich aufbrachte.

Allerdings ist Schlecker vielleicht der dreisteste, sicher aber nicht der einzige Sünder. Mit der Zeitarbeit läuft einiges schief in Deutschland. Sinnvoll ist die flexible Beschäftigung, wenn sie Unternehmen hilft, Schwankungen im Personalbedarf kurzfristig auszugleichen.

Arbeitgeber müssen die Möglichkeit haben, Spitzen beim Personalbedarf abzudecken, ohne sich langfristig zu binden.

Nicht sinnvoll ist Leiharbeit, wenn sie dazu dient, den Kündigungsschutz zu unterlaufen und Löhne zu drücken. Das ist Realität geworden.

Die Deutschen sind stolz auf den hohen Standard der Arbeitnehmerrechte. Tatsächlich fällt das Land laut OECD international durch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft am Arbeitsmarkt auf. Damit meint die Wirtschaftsorganisation den Schutz vor Entlassungen, der zwischen Festangestellten und anderen Beschäftigten so weit auseinander klafft wie in kaum einem anderen Staat.

Auch beim Lohn sind die Unterschiede ungewöhnlich groß. Jeder achte Leiharbeiter verdient so wenig, dass er auf ergänzendes Hartz IV angewiesen ist. Die Kosten laden die Firmen so beim Steuerzahler ab.

Wenn es die Arbeitsministerin ernst meint mit ihrem Kampf gegen Missbrauch, müsste sie also nachlegen. Zwei Instrumente bieten sich an.

Erstens könnte von der Leyen einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche einführen. Sowohl Union als auch FDP haben dies aber kategorisch ausgeschlossen.

Die Ministerin könnte als Alternative dazu den zentralen Fehler beheben, den Rot-Grün bei der Liberalisierung der Zeitarbeit zu verantworten hat. Dafür müsste sie den Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit durchsetzen. Dieses sogenannte Equal-Pay-Prinzip steht zwar im Gesetz, wird aber in der Praxis unterlaufen.

Dies ermöglicht der Tarifvorbehalt, ebenfalls eine Erfindung von Rot-Grün: Wenn Zeitarbeiter durch einen Tarifvertrag geschützt sind, werden sie nach dessen Vorgaben entlohnt und müssen nicht das gleiche Gehalt bekommen wie die Stammbelegschaft. Was vernünftig klingt, hat in der Realität den Arbeitnehmerschutz ausgehöhlt. Denn mit eigenen Tarifverträgen zu schlechten Konditionen haben sogenannte christliche Gewerkschaften diesen Mechanismus leerlaufen lassen.

Es steht kaum zu erwarten, dass von der Leyen den Mut aufbringt, den Tarifvorbehalt zu streichen. Zu Hoffnung Anlass gibt die Justiz. Das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg hat den christlichen Gewerkschaften das Recht abgesprochen, Tarifverträge in der Zeitarbeit abzuschließen. Wenn das Bundesarbeitsgericht dies bestätigt, würde es die Chancen der Leiharbeiter auf faire Behandlungen und gleichen Lohn deutlich erhöhen.

Autor:  Markus Sievers
Datum:  12 | 1 | 2010
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