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Analyse: Humane Ansprüche an den Knast

Der Staat muss die Menschenwürde wahren. Überall. Im Umgang mit schwangeren Häftlingen hat Nordrhein-Westfalen versagt. Von Pitt von Bebenburg

Pitt von Bebenburg ist Landtagskorrespondent der Frankfurter Rundschau.
Pitt von Bebenburg ist Landtagskorrespondent der Frankfurter Rundschau.
Foto: FR

Gefängnis-Insassen besitzen keine Lobby. Wie es ihnen geht, erfährt die Öffentlichkeit selten. Menschenrechtsorganisationen und engagierten Bürgern gebührt Dank dafür, dass sie gelegentlich den Blick für das Leben hinter Gittern öffnen. Wie jetzt in Nordrhein-Westfalen, wo die entwürdigende Behandlung von schwangeren und gebärenden Frauen nur durch den Aufschrei von Hebammen, Ärzten und Hilfseinrichtungen bekanntgeworden ist.

So bedauerlich es ist: Auch demokratische Staaten haben keine bessere Lösung zum Umgang mit Straftätern gefunden als das Gefängnis. Bei allen wichtigen Bemühungen, die Prävention zu stärken oder Straftätern eine zweite Chance zu geben: Am Ende bleiben doch Tausende, die vom Richter in den Knast geschickt werden. Auch für den "offenen Vollzug" eignen sich nicht alle Delinquenten. Manche sind schlicht zu uneinsichtig oder zu gefährlich.

Wie es im Gefängnis zugeht, können sich die wenigsten Menschen vorstellen. Knäste sind Institutionen am Rande der Gesellschaft, die Aufmerksamkeit nur wecken, wenn jemand ausbricht oder Gewalttaten hinter Gittern bekanntwerden. Dabei entscheidet sich gerade im Gefängnis-Alltag, ob es dem Staat gelingt, Menschenwürde auch dann zu wahren, wenn er seinen Anspruch auf Bestrafung durchsetzt.

Nordrhein-Westfalen hat dieses Ziel im Umgang mit schwangeren Frauen verfehlt. In Einzelfällen, wenn man dem Ministerium glaubt. Regelmäßig, wenn man den Fachleuten aus der Praxis vertraut. Andere Bundesländer machen mit ihren Mutter-Kind-Häusern deutlich, dass Menschlichkeit auch im Strafvollzug kein Fremdwort sein muss. Man muss der Landesregierung zubilligen, dass sie eine bewusste Entscheidung gegen dieses Modell getroffen hat in der Hoffnung, damit dem Recht des Kindes besser gerecht zu werden. Trotzdem war diese Entscheidung verkehrt.

Sie zu ändern genügt aber nicht, um humane Ansprüche im Gefängnis einzulösen. Dazu gehört auch, die Häftlinge im Gefängnis nicht sich selbst zu überlassen, sondern sie zu fordern. Diese Straftäter brauchen die Chance, Perspektiven zu entwickeln für eine persönliche Zukunft nach der Haft. Ausbildung, Arbeit, Ansprache, sportliche und kulturelle Angebote sind dafür unabdingbar. All diese Konzepte, die für den Jugendstrafvollzug entwickelt wurden, müssen auch bei der Inhaftierung von Erwachsenen im Vordergrund stehen.

Einzufordern ist von den Straftätern in vielen Fällen auch die Auseinandersetzung mit einer falsch, nämlich rabiat verstandenen Männlichkeit. Denn wenn etwas im Gefängnis auffällt, dann ist es die Tatsache, dass die Häftlinge zu mehr als 95 Prozent Männer sind. Straffällige Frauen sind die seltene Ausnahme. Umso mehr erschüttert es, dass gerade sie unter den erniedrigenden Bedingungen in Nordrhein-Westfalen zu leiden haben.

Am übelsten ist jedoch, dass auch schwangere Frauen in Abschiebehaft unter den nordrhein-westfälischen Verhältnissen zu leiden haben. Diese Frauen haben kein Verbrechen begangen. Sie weigern sich lediglich, Deutschland zu verlassen. Das kann kein Grund für Haft sein. Abzuschiebende gehören nicht ins Gefängnis. Das ist übrigens auch die Auffassung der Europäischen Union, die sie in ihrer "Rückführungsrichtlinie" formuliert hat. Dem gerecht zu werden, ist die nächste Herausforderung eines humanen Staats.

Autor:  Pitt von Bebenburg
Datum:  28 | 4 | 2010
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